04.06.2025 - 6.1 Übertragung bestimmter Geschäftszweige auf die ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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RM Piazolo kritisiert, dass im vorgelegten Dezernatsverteilungsplan die Bereiche „Umwelt“ und „Klima“ nicht zu finden seien. Er rege an, dass das Thema „Umwelt“ auch in der Überschrift auftauche, damit klar werde, dass dies für die Stadt ein so wichtiges Thema sei, dass man es zur Chefsache gemacht habe.

 

Der Oberbürgermeister erklärt, dass dies als Stabstelle mit seiner Zuständigkeit aufgeführt sei, man dies aber auch in die Überschrift noch mit aufnehmen könne. Stabstellen hätten dasselbe Gewicht wie ein Amt. Es handele sich demnach um eine Aufwertung dieser Thematik.

 

RM Loew kritisiert, dass das Thema „Digitalisierung“ nicht aufgeführt sei.

 

OB Forster entgegnet, dass die Digitalisierung dem ebenfalls ihm unterstehenden Bereich „EDV“ zugeordnet sei und es sich hierbei um einen Schwerpunkt handele.

 

RM Anslinger erkundigt sich nach der Personalisierung der Stabstelle „Umwelt und Klima“.

 

Der Oberbürgermeister berichtet daraufhin, dass dieser aktuell lediglich eine Person angehöre, da diese fremdfinanziert sei. Klima- und Umweltschutz seien Daueraufgaben, nicht bloß temporäre.

 

RM Anslinger kritisiert, dass die Person in dieser Stabstelle lediglich für den Klimaschutz, nicht aber für den Umweltschutz, zuständig sei. Ihm missfalle, dass man damit ein falsches Zeichen sende.

 

OB Forster antwortet, dass man hierüber in den Haushaltsberatungen reden müsse, denn ohne Stelle im Stellenplan könne man niemanden einstellen.

 

Herr Missy ergänzt, dass diese Thematik woanders in der Verwaltung auch abgebildet werde. Man versuche natürlich, alle Themen trotzdem im Bauamt mit abzudecken. Es bedürfe aber selbstverständlich einer Personalisierung.

 

RM Rippel betont, dass die personelle Umsetzung wichtiger sei als die Überschrift. Darüber hinaus habe man nun auch eine Beigeordnete für Nachhaltigkeit. Jede Fraktion könne im Rahmen der Haushaltsklausurtagung Vorschläge für den Stellenplan machen.

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Beschluss:

Die Übertragung bestimmter Geschäftszweige an hauptamtliche Beigeordnete gemäß § 63 Abs. 3 KSVG wird wie folgt beschlossen:

 

Dezernat I (Oberbürgermeister)

Koordination, Wirtschaft, Finanzen, Umwelt und Recht

 

Dezernat II (Bürgermeister)

Bauen und Stadtentwicklung

 

Dezernat III (2. Hauptamtlicher Beigeordneter)

Öffentliche Ordnung, Frauen, Soziales, Bildung und Sport

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Abstimmungsergebnis: einstimmig bei einer Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen)

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Anlagen zur Vorlage

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