11.06.2025 - 3 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Einric...

Beschluss:
abgelehnt
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Frau Puchner erläutert den Sachverhalt anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen.

 

Die Vorsitzende erwähnt, laut Satzung sei eine zeitliche Begrenzung von 15 Minuten für die Einwohnerfragestunde vorgegeben. Sie fragt, ob man diese Zeit bei Bedarf überschreiten könne.

 

Frau Puchner stimmt dem zu.

 

ORM Zöllner stellt in Frage, ob es grundsätzlich für die Bürger befriedigend sei, wenn nicht alle der Fragen beantwortet werden können.

 

ORM Feix finde eine Bürgersprechstunde sinnvoller, da man dort mit den Bürgern in einen Dialog eintreten könne, was bei der Einwohnerfragestunde nicht möglich sei. Weiterhin bestehe die Möglichkeit, dass Belange der Bürger durch die Ortsratsmitglieder in die Sitzungen eingebracht werden.

 

Die Vorsitzende stimmt dem zu. Sie fragt nochmals nach der Verfahrensweise.

 

Frau Puchner erläutert, durch eine Änderung der Satzung werde grundsätzlich die Option ermöglicht, dass Ortsräte künftig dieses Instrument nutzen können.

 

ORM Dilly-Augustin versichert sich, dass bei einer möglichen Satzungsänderung durch den Stadtrat, jedoch jeder Ortsrat letztendlich selbst entscheide, ob er eine Einwohnerfragestunde künftig durchführen möchte.

 

Frau Puchner bestätigt dies.

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Beschluss:

Die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde im Stadtrat der Kreisstadt Homburg vom 28. März 2012 wird beschlossen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig abgelehnt

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