24.06.2025 - 10.2 Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Missy erläutert den Sachverhalt anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen.

 

AM Fuchs äußert, er habe die Stellungnahme der Landesplanung teilweise mit erschrecken gelesen. Diese setzte sich sehr kritisch mit dem Projekt auseinander und baue einige Hürden ein. Dies finde er bedauerlich. Die Zielrichtung der Landesplanung sei auch Brachflächen einer sinnvollen Nutzung zuzuführen, dies sei jetzt mit großen Hürden verbunden. Er stelle sich die Frage, ob die Landesplanung hier in ureigene Rechte der Selbstverwaltung der Kommunen eingreife und somit eine vernünftige Entwicklung in einem solchen Areal erschwere.

Weiterhin wünscht AM Fuchs, dass man bei der Thematik um die B423 zu einem Abschluss komme.

 

Der Vorsitzende teilt die Einschätzung von AM Fuchs und kommentiert, man dürfe die Zeit eigentlich nicht weiter verzögern. Man werde in der Zügigkeit der Umsetzung behindert.

Auch über die Thematik der B423 müsse man politisch nochmal sprechen. Man habe bei der Frage, ob man weiter daran festhalten wolle oder nicht das Problem, dass die Thematik im Bundesverkehrswegeplan gesetzlich festgehalten sei. Insoweit seien einem hier die Hände ein stückweit gebunden.

 

AM Anslinger stimmt AM Fuchs zu. Der Stadtrat müsse hier den Beschluss fassen, dass man das Projekt B423 von städtischer Seite nicht weiter verfolgen wolle. Sodann würde es dauern bis zur nächsten Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplanes. Die volkswirtschaftliche Rentabilität sei tief abgesunken, die Realisierungschancen seien Jahrzehnte in die Zukunft verschoben worden. Weiterhin argumentiert AM Anslinger, man sei mit dem ursprünglichen Bebauungsplanentwurf einverstanden gewesen, bei dem zweiten Entwurf jedoch sei die Bebauung zu dicht, es gebe zu wenig Grün, zu wenig Erholungsflächen und somit eine zu geringe Wohn- und Aufenthaltsqualität. Man wünsche hier deutliche Korrekturen, das Projekt solle sich nicht alleine an wirtschaftlichen Interessen des Anbieters orientieren.

 

BM Rippel widerspricht AM Anslinger. Es gebe einen Beschluss vom Bundestag, der derzeitige Verkehrswegeplan sei noch Jahre gültig. Es gebe ein Planfeststellungsverfahren, man müsse warten bis dieses auslaufe. Die Frage sei dann, ob der Stadtrat entscheide, den Weg eines neuen Planfeststellungsverfahrens gehen zu wollen.

 

Der Vorsitzende verdeutlicht, man sei in Gesprächen mit der Landesregierung, man müsse eine politische Entscheidung formulieren, ob man die Thematik der B423 weiter verfolgen wolle. Dies wirke sich allerdings nicht direkt auf die Planungen aus, man müsse aktuell noch mit der B423 planen.

 

Herr Missy sagt, es gebe keine einfache Lösung. Es seien Hürden gegeben, allerdings sei man guter Hoffnung.

 

AM Conigliaro erwidert, er halte die Einwände der Landesplanung für berechtigt. Er begrüße den Dialog mit der Landesplanung und möchte wissen, wie der Sachstand zu dem Thema der Ausweisung einer Sonderbaufläche für großflächigen Einzelhandel und der Nachweis über den Bedarf an Wohneinheiten für die Stadt Homburg seien.

 

Herr Missy erklärt, es werde eine Änderung im Einzelhandelsgutachten geben müssen. Die Frage nach den Wohnbedarfszahlen sei bereits seit 2018 strittig. Nichtsdestotrotz habe man diese bereits in Beauftragung gegeben und die Ausarbeitung sei bereits begonnen. Die B423 bleibe als große Aufgabe bestehen.

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Anlagen zur Vorlage

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