28.08.2025 - 4 Sachlicher Teilflächennutzungsplan "Windenergie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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OV Schuberth erläutert den Sachverhalt anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen der Firma Kernplan.

Er ergänzt, wenn der TFNP (Teilflächennutzungsplan) bis 2030 nicht beschlossen werde, habe die Stadt keine Handhabe außer über das Baurecht. Grundsätzlich befürworte er den Plan, da es sonst zu Chaos kommen könne. Die Stadt Homburg habe im Flächennutzungsplan Flächen für Windenergie ausgewiesen. 1,65% der Fläche beziehungsweise 136 Hektar müssten bis 2030 bebaut werden.

Es seien Gebiete ermittelt worden, die sich sinnvoll für Windräder eignen würden, Grundlage hierfür sei die Windpotenzialstudie. Am 18. August 2025 habe es eine Vorstellung dieser Thematik gegeben. Dies habe er kritisch gesehen, da Fragen aus den einzelnen Ortsteilen seiner Meinung nach dort nicht gestellt werden konnten. Er befürwortet daher, dass künftig ein Sachverständiger mit Beamer in einer Ortsratssitzung die Thematik vorstelle.

Er führt fort, dass sich in Einöd nicht viel verändert habe. Es gebe einen Bereich, in dem bereits Windräder stünden, sowie einen weiteren, in dem bereits früher festgelegt worden sei, dass dort Windräder errichtet werden könnten, bislang seien diese jedoch noch nicht gebaut worden. Hinzu komme ein Bereich östlich vom Berghof in Richtung Schwarzenacker, sowie Weizenäcker.

 

ORM Ehrmantraut fragt, ob es sich bei den ausgewiesenen Flächen um ortsnahe Standorte handele.

 

OV Schuberth antwortet, dass in der Vorstellung gesagt worden sei, der Abstand zur Wohnbebauung betrage 800Meter.

 

ORM Wolf ergänzt, dass die grundsätzlichen Siedlungsabstände bislang bei 600Metern gelegen hätten und nach dem TFNP nun bei 800Metern lägen. Dies sei essenziell und man solle dem TFNP auch unter diesem Aspekt zustimmen.

 

OV Schuberth merkt an, man könne eine Ablehnung mit der Begründung unzureichender Informationen rechtfertigen.

 

ORM Wolf erläutert, dass in der Vorstellung dargelegt worden sei, die orangenen Flächen mit gelbem Rand markierten die 600-Meter-Linien. Der TFNP der Stadt gehe jedoch von 800Metern aus. Dadurch würden die ausgewiesenen Flächen kleiner und vermutlich für Investoren weniger attraktiv.

 

OV Schuberth hinterfragt, ob es sich tatsächlich um 800Meter handele. Man gehe derzeit davon aus, da aktuell keine Rückfragen mehr möglich seien.

 

ORM Marx fragt, ob dies mit dem Starkregenkonzept kollidiere.

 

OV Schuberth antwortet, dies stehe in keinem Zusammenhang.

 

ORM Marx merkt an, dass durch die Bauvorhaben Betonflächen entstünden und dadurch weniger Regenwasser versickern könne.

 

ORM Cenic fragt, was am Nonnenbusch sei.

 

OV Schuberth teilt mit, dass sich dieser im Außenbereich befinde und dort die Abstände geringer seien.

 

ORM Cenic hinterfragt, da es seiner Ansicht nach aufgrund der 800 Meter weniger lukrativ sei, dort ein Windrad zu errichten.

 

ORM Wolf befürwortet daraufhin den TFNP.

 

OV Schuberth ergänzt, dass zudem gesetzliche Vorgaben erfüllt werden müssten. Hinzu käme noch der Naturschutz, Polygone der Luftwaffe, Leitungen und weitere Aspekte.

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Beschluss:

Die Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ wird beschlossen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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