18.11.2025 - 7.1 Prüfergebnis zu: "Antrag der SPD-Fraktion: Fina...

Beschluss:
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OV Wagner berichtet, dass der Stadt aus dem Sondervermögen (Infrastrukturhilfen) eine jährliche Quote in Höhe von ca. 1,8 Millionen EUR durch das Land zur Verfügung gestellt werde und zwar für einen Zeitraum von etwa zehn Jahren.

 

ORM Breit ergänzt, insgesamt seien es 21 Millionen EUR.

 

OV Wagner führt fort, prinzipiell sei es möglich, die Projekte durch das Sondervermögen zu finanzieren. Der Stadtrat werde entscheiden, wo das Sondervermögen eingesetzt werde. Es gäbe möglicherweise noch weitere Fördermöglichkeiten, die er abkläre. Für die Schule sehe es vermutlich gut aus. Für den Gewässerschutz gäbe es ebenfalls verpflichtende Gründe.

 

ORM Zimmermann ergänzt, in der Gewässergüteklasse 3 habe der Besitzer dafür Sorge zu tragen, dass es den Fischen gut gehe und das Gewässer in einem bestimmten Zustand erhalten bleibe.

 

OV Wagner betont, er sei darum bemüht, dass man mindestens mit einem Projekt berücksichtigt werde. Gelder würden ausgezahlt, sobald die Projekte entsprechend entstehen.

 

ORM Lauer bemerkt, die Neugestaltung und Erweiterung des Spielplatzes müsse für dieses Projekt nicht ausschließlich aus dem Sondertopf finanziert werden. Man habe bereits Haushaltsmittel beantragt. Sie denke, diesen Antrag solle man ohnehin mitnehmen, unabhängig vom Sondervermögen.

 

OV Wagner merkt an, das Beeder Brünnchen sei allerdings verpflichtend.

 

ORM Lauer ergänzt, man habe bereits darüber gesprochen, ob man mit dem neuen Landrat sprechen solle, damit Beeden in die Biosphäre aufgenommen werde. Im Prinzip sei man bereits dabei, jedoch nicht in der Kernzone.

 

OV Wagner sagt, er habe schon mit dem Landrat bezüglich des Beeder Brünnchens gesprochen und dieser habe erklärt, dass die Stadt hier verpflichtend tätig werden müsse.

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