03.12.2025 - 3 Neubau eines 7-Familien-Wohnhauses, Friedhofstr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

AM Conigliaro erwähnt ein Schreiben der Anwohner, in welchem es heiße, dass die städtische Wasserleitung im rückwärtigen Grundstück unverbaut bleiben müsse, was bis zum Gespräch mit den Anwohnern der Thamke GmbH nicht bekannt gewesen wäre. Dies sei zwar mittlerweile eingeplant, jedoch bestehe kein unverbauter Zuweg über das Grundstück, wie jedoch bei allen anderen Anwohnern gefordert und vorhanden sei. Daher stellt er die Frage, ob tatsächlich bei andern Grundstücksanliegern eine Beschränkung bestehe.

 

Der Vorsitzende antwortet, im Rahmen des Bauleitverfahrens sei dies auch ein Thema gewesen, auch Herr Thamke musste sich damit auseinandersetzen. Seines Wissens nach seien alle Fragen mit den Stadtwerken geklärt.

 

AM Conigliaro möchte konkret wissen, ob es eine Beauflagung für andere Anwohner gebe und ob es eine Beauflagung für das Neubauprojekt gebe.

 

Der Vorsitzende sagt, natürlich gelte für alle das gleiche. Auch der Investor habe sich damit beschäftigen und mit den Stadtwerken den Sachverhalt klären müssen. Inwieweit die Sache gelöst wurde, könne er nicht sagen, aber es sei geklärt.

 

AM Conigliaro verdeutlicht, ihm reiche diese Aussage nicht aus. Er wiederholt seine Frage und möchte eine „Ja“ oder „Nein“ Antwort. Man mache es hiervon abhängig, ob man der Sache zustimme oder nicht. Seiner Meinung nach müsse eine Gleichbehandlung aller stattfinden.

 

Der Vorsitzende betont, er wisse nicht, wo die Wasserleitungen liegen würden, er wisse jedoch, dass sich auch die Thamke Gmbh damit beschäftigen musste. Herr Thamke habe genauso Maßnahmen treffen müssen, wie die anderen Anwohner auch.

 

Herr Banowitz äußert, er kenne das gesamte Baugenehmigungsverfahren und fragt, was es für eine Thematik zu einer Wasserleitung gebe. Er stellt die Frage, ob Herr Thamke hier mit den Stadtwerken kommuniziere. Dies sei keine Sache, die den Bauausschuss zu betreffen habe, da es in der Bauakte keine Aussagen zu einer Wasserleitung gebe.

 

OB Forster berichtet, dort sei eine Wasserleitung vorhanden. Diesbezüglich sei sich allerdings mit der Stadtwerke abzustimmen. Diese Leitung dürfe von keinem überbaut werden. Die einzige Möglichkeit sei, dass die Wasserleitung verlegt werde. Dies würde sodann allerdings auf Kosten des Vorhabenträgers passieren. Dafür seien aber die Stadtwerke zuständig.

 

AM Conigliaro führt eine weitere Frage aus dem Schreiben der Anwohner aus. In erster Instanz sei das Einvernehmen von Seiten der Abteilung 610 nicht erteilt worden. Nach erneuter Vorlage der Planung, in welcher sich bezüglich der Abmessungen (Größe des Gebäudes, Tiefgarageneinfahrt etc.) nichts geändert habe, sei das Einvernehmen erteilt worden. Er fragt, was hierfür die Gründe gewesen seien.

 

Der Vorsitzende antwortet, in der ersten Instanz wurde nichts beschlossen, da der Bauherr damals vor der Sitzung auf eigenen Wunsch zurückgezogen habe und nochmals mit den Anwohnern habe sprechen wollen.

 

AM Conigliaro sagt, beim ersten Mal wurde die Vorlage gar nicht erst in den Ausschuss eingebracht, erst beim zweiten Mal. Er möchte wissen, warum dies so gewesen sei.

 

Herr Banowitz erläutert, es handele sich um eine sehr große Anlage mit mehreren Wohnungen. Dies werde immer sehr dezidiert geprüft. Einerseits habe der Bauantragsteller Baurecht, andererseits müsse geschaut werden, ob es baugebietsverträglich sei. Nachdem er selbst das Vorhaben geprüft habe, sei er zu dem Entschluss gekommen, dass das Vorhaben baurechtlich in Ordnung sei. Er sagt, der Bauherr habe hier das Maximum des Baurechts ausgereizt, aber es sei im Rahmen. Man habe gemeinsam mit der UBA und der Stadtplanung darüber gesprochen. Auch wenn das Bauvorhaben seiner Meinung nach wirklich sehr groß sei, habe der Bauherr ein Anspruch darauf.

 

AM Conigliaro schlussfolgert, aus Sicht von Herrn Banowitz stehe nichts im Wege.

 

Herr Banowitz bestätigt dies.

 

AM Feix möchte wissen, ob das Gutachten des LUA bezüglich dem Gewässerschutz schon schriftlich vorliege.

 

Herr Banowitz kommentiert, er habe bei der obersten Bauaufsichtsbehörde nachgefragt, wie es sein könne, dass ein Bauherr direkt bei einer Fachbehörde einen Antrag stelle und die UBA wisse davon nichts. Ungefähr 60% der Stadt Homburg liege im Wasserschutzgebiet 2 und 3. Es sei unproblematisch, dass sich das Bauvorhaben wie auch die Nachbarn im Wasserschutzgebiet 2 befinden. Was sich mittlerweile geändert habe sei, dass man eine wasserrechtliche Einleitungserlaubnis brauche, falls man pumpen müsse. Darauf habe man einen Rechtsanspruch, wenn man Baurecht habe. Falls das Einvernehmen erteilt werde, bekomme Herr Thamke seinen Bauschein unter der Auflage dessen, was das LUA sage. Abschließend fasst Herr Banowitz zusammen, es sei nichts Ungewöhnliches, dass das Bauvorhaben im Wasserschutzgebiet 2 liege, über die Wasserhaltung habe aber das LUA zu entscheiden.

 

AM Dr. Mörsdorf erklärt, es gehe bei den Einwänden der Anwohner bezüglich der Wasserleitung darum, dass alle Anwohner einen unverbauten Zugang zur Wasserleitung haben gewährleisten müssen. In diesem Verfahren sei diese Zuwegung durch den Bauherrn allerdings nicht gewährleistet.

 

Herr Banowitz betont, im Baugenehmigungsverfahren würden diverse Behörden beteiligt werden, unter anderem auch die Stadtwerke. Diese würden Aspekte als Auflagen oder Hinweise zur Baugenehmigung einbringen. Aktuell handele es sich allerdings um die Erteilung des Einvernehmens, man betrachte hier die städtebauliche Einfügung des Bauvorhabens. Wasserleitungen seien kein Thema für einen Bauausschuss.

 

AM Dr. Mörsdorf stellt fest, dies sei also eine Sache zwischen Herrn Thamke und den Stadtwerken. Für den Ausschuss sei wichtig, dass das Bauvorhaben die Vorschrift erfülle und keine anderen in ihren Rechten verletze.

 

Herr Banowitz bestätigt dies.

 

OB Forster unterstreicht, den Zugang zu den Wasserleitungen habe der Vorhabenträger mit den Stadtwerken zu klären.

 

AM Conigliaro bedankt sich für die Ausführungen. Diese würden bei der Entscheidungsfindung weiterhelfen. Er erklärt, man werde dem Einvernehmen zustimmen. Gleichwohl habe man sich die Einwände angeschaut und ernsthaft damit auseinandergesetzt. Er habe mit einem der Anwohner ein kurzes Telefonat führen können. Er betont, wie wichtig Wohnraum für die Stadt Homburg sei. Dies stehe über vielen Dingen, hierbei müssten auch mal Entscheidungen getroffen werden, welche nicht jedem gefallen.

 

Der Vorsitzende verdeutlicht, dass es sich auch die Verwaltung mit solchen Entscheidungen nicht leicht mache. Man habe sich sehr intensiv und lange damit beschäftigt, es gebe immer eine emotionale Betrachtung und eine baurechtliche Betrachtung. Man habe ebenfalls die Schreiben der Anwohner erhalten, diese sehr ernst genommen und sich damit auseinandergesetzt. Man habe nun aber eine Entscheidung fällen müssen. Warum diese letztendlich so ausfalle, sei ausführlich berichtet worden.

Reduzieren

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ratsinfo-homburg.ego-saar.de/allris-publicto020?SILFDNR=1001087&TOLFDNR=1026595&selfaction=print