19.01.2026 - 3 Haushalt 2026

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Braß erläutert den Haushalt 2026 anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen und folgende Eckdaten:

1.

Ergebnishaushalt

 

a.

Erträge (keine Abgabenerhöhungen)

101.410.150 EUR

b.

Aufwendungen (bilanzielle Abschreibungen 9,2 Mio. EUR)

117.187.000 EUR

c.

Ergebnis laufende Verwaltung

-15.776.850 EUR

d.

Finanzerträge (HPS-Ausschüttung 1 Mio. EUR)

1.604.150 EUR

e.

Zinsen

4.331.000 EUR

f.

Finanzergebnis

-2.726.850 EUR

g.

Jahresergebnis

-18.503.700 EUR

 

 

 

2.

Finanzhaushalt

 

a.

Einzahlungen

101.741.650 EUR

b.

Auszahlungen (gemindert um vorgezogene BKZ ca. 2 Mio. EUR)

110.134.100 EUR

c.

Saldo laufende Verwaltung

-8.392.450 EUR

d.

Investive Einzahlungen

7.289.215 EUR

e.

Investive Auszahlungen

26.563.360 EUR

f.

Investitionskredite (davon Sonderkredite 17.314.967 EUR)

19.274.145 EUR

g.

Tilgung Investitionskredite

3.057.500 EUR

h.

Saarlandpakt-Quote (Rückführung Liquiditätskredite)

1.272.115 EUR

i.

Liquiditätskreditbedarf (Summe aus c. und g.)

11.449.950 EUR

 

 

 

3.

Sonderkredite

 

a.

Kita/KiGa (Jägersburg, Erbach, Kirrberg)

621.000 EUR

b.

rentierliche Maßnahmen (Energiespeiche BBH)

401.467 EUR

c.

Feuerwehr (u.a.TLF 4000, GW-L Einsatz Kfz; Hallenausbau FW Jägersburg; FW-Haus Einöd)

1.838.500 EUR

d.

Schulen (Sonnenfeld, FGTS, Container)

3.919.000 EUR

e.

Investive Pflichtaufgaben (EDV, BBH, Friedhöfe)

2.259.500 EUR

f.

Infrastruktur Verkehr (Rathausvorplatz, Obere u. Untere Allee, Am Ohligberg, Lagerstraße, Schlossberghöhenstraße, Grünewaldstraße, In den Rohrwiesen, Ostring, etc.)

3.270.500 EUR

g.

Gigabitausbau

5.000 EUR

h.

Waldstadion

5.000.000 EUR

 

 

 

4.

Markante Eckdaten

 

a.

Finanzausgleich (Vorjahr 24,650 Mio. EUR – 4,675 Mio. EUR)

19,9 Mio. EUR

b.

Kita-Zuschüsse (Vorjahr 2,9 Mio. EUR + 800 TEUR)

3,7 Mio. EUR

c.

Kreisumlage (Vorjahr 37,6 Mio. EUR + 5,6 Mio. EUR)

43,2 Mio. EUR

d.

Infrastrukturhilfen Bund (KuKIFG)

21,8 Mio. EUR

e.

Zulässiger struktureller Fehlbetrag § 8 (5) SPaktG

-5,1 Mio. EUR

f.

Zulässiger Investitionskredit (Landesverwaltungsamt)

2,6 Mio. EUR

g.

Kassenkredit (Einheitskasse)

43,0 Mio. EUR

h.

Restschuld Investitionskredite (inclusive Kredit 2024)

84,3 Mio. EUR

 

ORM Filler erklärt, er freue sich, dass für die Schulen kein Geld fehle. Im vergangenen Jahr habe man im Zusammenhang mit einer Zusatzzahlung bezüglich der Smartboards in Höhe von 20 T. € die Information vom Schulamt erhalten, dass hierfür keine finanziellen Mittel zur Verfügung gestanden hätten. Mit Blick auf Seite 14 und die dort dargestellte Gewerbesteuer äußert er Verwunderung darüber, dass ein Mehrertrag von 5 Mio. € für 2026 angesetzt sei, obwohl in der Presse vielfach über geplante und angekündigte Unternehmensschließungen sowie Personalabbau berichtet worden sei. Er fragt, ob diese Entwicklungen prognostisch berücksichtigt worden seien oder nicht.

 

Herr Braß antwortet, die Unternehmen, die einen Stellenabbau angekündigt hätten, seien in der Prognose berücksichtigt worden. Hierzu könne er jedoch nicht näher ins Detail gehen. Auswirkungen könnten sich insbesondere bei der Einkommensteuer ergeben. Sollten in Homburg lukrative Arbeitsplätze verloren gehen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen sein, die dort wohnen und arbeiten, werde sich dies mittelfristig auf den Einkommensteueranteil auswirken, der der Kommune von Bund und Land zugewiesen werde. Die Grundlage für den Gewerbesteuerertrag selbst bilde das Finanzamt. Von der Analyse habe man einen breiten Mittelstand. Aktuell sei man noch die zweitgrößte Industriestadt im Saarland.

 

ORM Filler fragt zum Dorfgemeinschaftshaus und erklärt, er halte es grundsätzlich für richtig, ein solches zu erhalten. Bereits zum Zeitpunkt des damaligen Beschlusses sei ihm jedoch ein Dorn im Auge gewesen, dass hierfür Kosten in Höhe von 800 T. € veranschlagt worden seien. Er gehe davon aus, dass ein großer Teil der Maßnahme durch EU-Fördermittel finanziert werden solle. Dennoch sei der Gesamtbetrag weiterhin mit 800 T. € eingeplant. Er erkundigt sich, ob dies daran liege, dass die Fördermittel im Haushaltsplan nicht gesondert ausgewiesen seien oder ob diese an anderer Stelle berücksichtigt würden, um eine Gegenrechnung vorzunehmen.

 

Herr Braß antwortet, das Projekt stehe und falle mit der Gewährung von Fördermitteln. Man rechne mit einer Förderquote von etwa 90 %, während lediglich rund 10 % als Eigenanteil von der Kommune zu tragen seien. Nur unter diesen Voraussetzungen lasse sich das Vorhaben realisieren. Derzeit befinde man sich noch in der Planungsphase, die als Grundlage für den Förderantrag erforderlich sei. In der Praxis komme es jedoch häufig vor, dass nicht alle Kosten als förderfähig anerkannt würden, sodass von einem höheren Eigenanteil auszugehen sei. Gleichwohl gehe man derzeit davon aus, dass der überwiegende Teil der Kosten durch Fördermittel finanziert werde, weshalb dies entsprechend so eingeplant sei. Die Gesamtkosten beliefen sich auf rund 800 T. €, wobei ein Eigenanteil von etwa 80 T. € berücksichtigt sei. Aktuell befinde man sich in der Phase der Erstellung der Planungsgrundlagen, die dem Förderantrag beigefügt und vom Land geprüft würden. Erst nach Vorliegen eines entsprechenden Bewilligungsbescheids könne mit der Umsetzung begonnen werden.

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Beschluss:

Für das Haushaltsjahr 2026 werden die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan mit dem Stellenplan, den dazugehörigen Anlagen und das Investitionsprogramm beschlossen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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