20.01.2026 - 3 Haushalt 2026

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Seger erläutert den Haushalt 2026 anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen folgende Eckdaten:

 

1.

Ergebnishaushalt

 

a.

Erträge (keine Abgabenerhöhungen)

101.410.150 EUR

b.

Aufwendungen (bilanzielle Abschreibungen 9,2 Mio. EUR)

117.187.000 EUR

c.

Ergebnis laufende Verwaltung

-15.776.850 EUR

d.

Finanzerträge (HPS-Ausschüttung 1 Mio. EUR)

1.604.150 EUR

e.

Zinsen

4.331.000 EUR

f.

Finanzergebnis

-2.726.850 EUR

g.

Jahresergebnis

-18.503.700 EUR

 

 

 

2.

Finanzhaushalt

 

a.

Einzahlungen

101.741.650 EUR

b.

Auszahlungen (gemindert um vorgezogene BKZ ca. 2 Mio. EUR)

110.134.100 EUR

c.

Saldo laufende Verwaltung

-8.392.450 EUR

d.

Investive Einzahlungen

7.289.215 EUR

e.

Investive Auszahlungen

26.563.360 EUR

f.

Investitionskredite (davon Sonderkredite 17.314.967 EUR)

19.274.145 EUR

g.

Tilgung Investitionskredite

3.057.500 EUR

h.

Saarlandpakt-Quote (Rückführung Liquiditätskredite)

1.272.115 EUR

i.

Liquiditätskreditbedarf (Summe aus c. und g.)

11.449.950 EUR

 

 

 

3.

Sonderkredite

 

a.

Kita/KiGa (Jägersburg, Erbach, Kirrberg)

621.000 EUR

b.

rentierliche Maßnahmen (Energiespeiche BBH)

401.467 EUR

c.

Feuerwehr (u.a.TLF 4000, GW-L Einsatz Kfz; Hallenausbau FW Jägersburg; FW-Haus Einöd)

1.838.500 EUR

d.

Schulen (Sonnenfeld, FGTS, Container)

3.919.000 EUR

e.

Investive Pflichtaufgaben (EDV, BBH, Friedhöfe)

2.259.500 EUR

f.

Infrastruktur Verkehr (Rathausvorplatz, Obere u. Untere Allee, Am Ohligberg, Lagerstraße, Schlossberghöhenstraße, Grünewaldstraße, In den Rohrwiesen, Ostring, etc.)

3.270.500 EUR

g.

Gigabitausbau

5.000 EUR

h.

Waldstadion

5.000.000 EUR

 

 

 

4.

Markante Eckdaten

 

a.

Finanzausgleich (Vorjahr 24,650 Mio. EUR – 4,675 Mio. EUR)

19,9 Mio. EUR

b.

Kita-Zuschüsse (Vorjahr 2,9 Mio. EUR + 800 TEUR)

3,7 Mio. EUR

c.

Kreisumlage (Vorjahr 37,6 Mio. EUR + 5,6 Mio. EUR)

43,2 Mio. EUR

d.

Infrastrukturhilfen Bund (KuKIFG)

21,8 Mio. EUR

e.

Zulässiger struktureller Fehlbetrag § 8 (5) SPaktG

-5,1 Mio. EUR

f.

Zulässiger Investitionskredit (Landesverwaltungsamt)

2,6 Mio. EUR

g.

Kassenkredit (Einheitskasse)

43,0 Mio. EUR

h.

Restschuld Investitionskredite (inclusive Kredit 2024)

84,3 Mio. EUR

 

Frau Seger teilt mit, für Beeden sei die Unterhaltung der städtischen Gebäude in der laufenden Verwaltung vorgesehen. Des Weiteren sei für Beeden der Bau eines Streetballplatzes mit Kosten in Höhe von 50 T. € geplant. Weiterhin werde der Neubau der Fußgängerbrücke am Kraftwerkskanal mit 120 T. € veranschlagt. An der Schule seien ein bis zwei Spielgeräte mit einem Gesamtvolumen von 7 T. € vorgesehen. Für den Kinderspielplatz am Beeder Türmchen seien Mittel in Höhe von 52 T. € eingestellt. Die Investitionen für die FGTS seien schulübergreifend geplant und umfassten kleinere Beträge für alle Schulen. Eingestellt sei zudem, dass die Reaktivierung der Bahnstrecke Homburg–Zweibrücken erst ab der Finanzplanung 2027 vorgesehen sei. In diesem Zusammenhang müssten die Parkplätze erneuert werden, hierfür seien gemeinsam mit Beeden, Einöd und Schwarzenbach Mittel in Höhe von 1,5 Mio. € eingeplant. Die Gegenfinanzierung solle aus dem Sondervermögen erfolgen, wofür eine gesonderte Antragstellung erforderlich sei. Für die Sanierung der Turnhalle in Beeden seien 30 T. € eingestellt.

 

OV Wagner ergänzt, dass für die weitere Planung der FGTS für die Jahre 2028/2029 insgesamt 300 T. € vorgesehen seien, sowie für das Jahr 2029 weitere 1,8 Mio. € für den Neubau einer Ganztagsschule. Dadurch könnten die Container anschließend wieder entfernt werden. Der Ortsrat habe Ende des Jahres 2025 entsprechende Vorschläge unterbreiten dürfen. Insgesamt könne man mit der Planung zufrieden sein. Die Turnhalle werde renoviert und insbesondere werde viel Geld in die Kinderspielplätze investiert, damit sich die jüngsten Kinder in Beeden wohlfühlten. Glücklicherweise seien die Kindergärten kirchlich, sonst würden diese den Haushalt zusätzlich belasten.

 

ORM Breit fragt, ob er richtig verstanden habe, dass vom Sondervermögen des Bundes die Sonderkredite reduziert werden könnten. Er hofft, dass dies 2026 gelingen werde. Weiter habe er angemerkt, dass die Mehrheit der Aufgaben, die eine Kommune heutzutage erfüllen müsse, Aufgaben aus der Bundes- und Landesauftragsverwaltung seien. Sollte sich diese Entwicklung fortsetzen, könnten die Kommunen nur noch ihre Pflichtaufgaben wahrnehmen, während für freiwillige Aufgaben keine Mittel mehr zur Verfügung stünden. Er regt an, dass sich die Kommunen im Städte- und Gemeindetag überlegen sollten, den Artikel 28 GG im Bezug auf die Verwaltung der Kommunen überprüfen zu lassen. Es könne nicht sein, dass die Aufgaben der Kommunen auf ihre Pflichtaufgaben reduziert würden, da dies dem Grundgesetz widersprechen würde.

 

Frau Seger teilt mit, dass die Musikschule gGmbH und die Kultur gGmbH im Jahr 2026 weiterbestehen könnten. Die gute Gewerbesteuerlage habe es ermöglicht, dass im Dezember diese Zahlungen vorgeleistet werden konnten, was ansonsten sehr schwierig geworden wäre. Bezüglich der LuKIFG-Mittel sei zunächst kommuniziert worden, dass jährlich nur 1,8 Mio. € Euro ausgezahlt würden. Im Nachgang sei jedoch mitgeteilt worden, dass man mehr Mittel abrufen könne, wenn größere Maßnahmen anstünden. Daher versuche man, die Sonderkredite zu reduzieren, da die Schuldenlast durch Kreditaufnahme und Zinsen über die laufende Verwaltung finanziert werden müsse. Man hoffe, dass man, sobald die Förderkriterien und Richtlinien vorlägen, bestimmte Maßnahmen beantragen könne.

 

ORM Lauer fragt, ob Sonderkredite und Gelder vom Sondervermögen in Projekte wie die Kitas flössen.

 

BG Scheidweiler gibt an, dass es auf die Priorisierung ankomme, wie die Stadt die investiven Maßnahmen finanziere. Die LuKIFG -Mittel würden zuerst abgerufen, da es sich um zusätzliche Finanzmittel handele. Die Sonderkredittatbestände seien Schulden, die die Stadt aufnehme. Hier versuche man, generationengerecht zu verfahren. Üblicherweise nehme man die Kredite mit einer Laufzeit von 30 Jahren und tilge diese am Ende. Die Zinsen seien jedoch deutlich gestiegen. Es werde problemlos möglich sein, den Kredit zu erhalten, aber der Schuldendienst belaste die laufende Verwaltung. Daher werde zunächst versucht, die etwa 20 Mio. € abzurufen, da diese Mittel zusätzlich kämen, ohne Schulden zu generieren.

 

ORM Lauer äußert, dass die Fördergelder besser abgerufen würden als in der Vergangenheit. Sie fragt, ob der Bahnhofsvorplatz tatsächlich ausschließlich von der Stadt saniert werde oder ob auch die Bahn hier beteiligt sei.

 

Herr Kratz erklärt, dass die Planung für die grundlegende Umgestaltung des Bereichs der Hochbau federführend sei, während der Tiefbau den städtischen Parkplatz im Wendehammer betreffe. Hier gebe es bereits Gespräche mit der Bahn, da diese ebenfalls Handlungsbedarf für den Bahnhof sehe. Das Konstrukt sei jedoch zu umfangreich, um genauere Antworten geben zu können. Die Bahn sei jedoch in das Projekt involviert.

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Beschluss:

Für das Haushaltsjahr 2026 werden die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan mit dem Stellenplan, den dazugehörigen Anlagen und das Investitionsprogramm beschlossen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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