05.03.2026 - 11.2 Prüfergebnis zur Verkehrssituation im Gemeindeb...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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OV Uhl berichtet, in den Straßen Dürerstraße, Steinbachstraße, Berliner Straße, Grünewaldstraße würden Kontrollen durch die Außendienstkräfte der OPB stattfinden. Bei Parkverstößen werde entsprechend protokolliert und ein Verwarngeld festgesetzt. Des Weiteren sei in der Grünewaldstraße, im Streckenabschnitt zwischen Eichheckstraße und Bernwardstraße, durch entsprechende Beschilderung veranlasst worden, dass das Parken auf dem Gehweg erlaubt sei. Dies solle durch entsprechende Markierungen verdeutlicht werden. Der Markierungsauftrag sei bei der Abteilung Straßenbau eingereicht worden.

 

ORM Fernes fragt, in welcher Fahrtrichtung das Parken auf dem Gehweg nun erlaubt worden sei. In Fahrtrichtung Jägersburg sei dies nämlich schon immer erlaubt gewesen.

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