29.08.2019 - 7.1 Festsetzung von Überschwemmungsgebieten

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Der Vorsitzende sagt auf Anregung von AM Stoppiera-Wiebelt zu, die betroffenen Bürger durch eine Informationsveranstaltung in Kenntnis zu setzen. In welcher Form dies umgesetzt werde und wer diese durchführe, müsse mit dem LUA geklärt werden.

 

Weiter bittet AM Stoppiera-Wiebelt zu prüfen, ob die Retentionsflächen beim KOI geschaffen worden seien.

 

Auf Nachfrage von AM Mörsdorf teilt Herr Müller mit, für bereits vorhandene Gebäude etc. bestehe Bestandsschutz, die neuen Regelungen gelten für Neubauten.

 

Bezüglich des Versicherungsschutzes äußert der Vorsitzende, dieses Thema müsse mit den Versicherungen besprochen werden.

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Anlagen zur Vorlage

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