12.09.2019 - 25 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Touristische E...

Beschluss:
zurückgestellt
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Herr Roland Ecker, Abteilungsleiter Hochbau, stellt die Pläne zur touristischen Erschließung des Schlossbergs ausführlich vor.

Am Ende seiner Präsentation problematisiert er, dass die Genehmigungsbehörden aufgrund der Komplexität des Gesamtvorhabens inzwischen die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens forderten. Bei einer geschätzten Verfahrensdauer von zwei Jahren würde sich der mögliche Baustart somit auf März 2023 verschieben, der Bauabschluss mit Abrechnung und Schlussverwendungsnachweis bei den Zuschussmittelgebern auf Ende April 2026. Das Förderprogramm ende jedoch im März 2024.

 

RM Konrad, Beigeordneter für Kultur, konstatiert, dass das Projekt so wichtig sei, dass man es dennoch weiterverfolgen sollte, auch wenn es in diese Förderkulisse nicht mehr hereinpasse. Als Gründe führt er an, dass der Eingang zur größten Buntsandsteinhöhle Europas den Charme einer schlechten Bushaltestelle habe und im Hinblick auf die Entwicklung der Besucherzahlen deshalb unbedingt ein neuer Eingang mit Info-Center benötigt werde. Ferner sei der Große Bruch einsturzgefährdet, so dass der Stadt dort hohe Kosten für Sicherungsmaßnahmen drohten. Dieses Geld würde man jedoch besser in das Projekt investieren, in dem man das Info-Center im Großen Bruch ansiedelt.

Die CDU-Fraktion schlage aus diesem Grund vor, nun einen Angebotsbebauungsplan auf den Weg zu bringen, welcher den Stadtrat noch nicht verpflichte, sich auf die letztendliche konkrete Ausgestaltung des Projekts festzulegen. Währenddessen könne man sich jedoch nach neuen Fördermöglichkeiten umschauen.

 

RM Bruch schließt sich den Ausführungen seiner Vorredners an. Er zeigt sich optimistisch, dass der EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) auch nach dem Jahr 2020 weitergeführt werde, weshalb man die notwendige Aufwertung des Schlossbergs in Ruhe und ohne großes finanzielles Risiko gemeinsam weiterplanen sollte.

Die FWG sei jedoch dagegen, in der heutigen Sitzung einen Bebauungsplan egal welcher Art zu verabschieden, vor dem Hintergrund, dass insbesondere den neu gewählten Ratsmitgliedern keine Unterlagen zur Verfügung gestellt worden seien, was eine diversifizierte Beschäftigung mit der Thematik unmöglich gemacht habe. Er plädiert für eine Vertagung der Entscheidung.

 

RM Stoppiera-Wiebelt sagt, sie sei froh, dass Herr Ecker konstatiert habe, dass der Zeitplan nicht zu halten sei, da ihre Fraktion diesbezüglich schon im BUA Bedenken geäußert habe. Sie rät davon ab, angesichts der derzeitigen Haushaltssituation Geld in die Erstellung eines Bebauungsplans zu investieren, zumal noch nicht einmal klar sei, was genau geplant werden solle. Stattdessen sollte die Stadt sich bei den Investitionen eher auf den Sanierungsstau im Bestand konzentrieren.

Ohne Frage sollte das Besucherzentrum der Höhlen aufgewertet werden. Dies sollte jedoch ohne Zeitdruck, beispielsweise mit Hilfe eines Architektenwettbewerbs angegangen werden.

Zum heutigen Tag halte sie die Thematik für nicht entscheidungsreif.

 

RM Bohn zeigt sich überrascht über die in Rat und Verwaltung herrschende Mutlosigkeit und verweist auf den einstimmigen Ratsbeschluss zum vorliegenden Konzept vor einem Jahr. Er könne nicht erkennen, was sich seither groß geändert habe.

Die vorliegende Planung mit den Aufzügen habe dieses Projekt zum Leuchtturm-Projekt gemacht, welches die hohe Förderquote ermöglicht habe. Er glaube nicht, dass mit anderen Ideen Zuschüsse in gleicher Höhe zu erzielen sein werden.

Die SPD halte es deshalb für sinnvoll, an diesem Projekt weiter zu arbeiten und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Damit einhergehend müsse die Werbung für die touristischen Attraktionen Homburgs zeitgemäßer und somit verbessert werden.

 

RM Neuschwander unterstreicht die seines Fraktionsvorsitzenden. Ein Angebotsbebauungsplan führe zu nichts. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan würde hingegen die vorliegende Planung fortführen. Dennoch könne das Projekt nach wie vor gestoppt werden, sollte sich abzeichnen, dass der zugegebenermaßen ambitionierte Bauzeitenplan nicht einzuhalten sei und die Finanzierung dadurch gefährdet wäre.

 

RM Dr. Mörsdorf wirbt jedoch wiederum dafür, einen Angebotsbebauungsplan auf den Weg zu bringen, um zu einem späteren Zeitpunkt das dann zwischenzeitlich weiterentwickelte Projekt mit einer realistischen Planung zügig umsetzen zu können.

 

RM Spaniol betont das große finanzielle Risiko für die Stadt, stellt aber auch heraus, dass in Bezug auf die Attraktivierung der Höhlen und aus Sicherheitsgründen dringender Handlungsbedarf bestehe, weshalb sie dafür wirbt, schnellstmöglich ein neues Konzept auszuarbeiten und einen neuen Antrag zu stellen.

 

 

RM Kühn trägt vor, dass aus Sicht der FDP ein Bebauungsplan auf Vorrat verabschiedet werden müsse, um ein Projekt überhaupt innerhalb der Laufzeit eines Förderprogramms umsetzen und somit Fördermittel erhalten zu können.

Eine Verschiebung der Entscheidung nütze insofern nichts. Man sollte den Bebauungsplan verabschieden und die Sache weiterbearbeiten. Eine konkrete zwingende Umsetzung sei damit schließlich nicht verbunden.

 

RM Bohn regt an, parallel zur Weiterbearbeitung eine Anschlussfinanzierung auszuhandeln bzw. weitere Zuschussmöglichkeiten zu suchen.

 

RM Markus Loew sagt, die AfD-Fraktion fühle sich wenig überrumpelt, da im BUA noch von einer möglichen Fertigstellung Ende 2023 die Rede gewesen sei. In seiner Fraktion bestehe deshalb nun Beratungsbedarf, weshalb auch er für eine Verschiebung in die nächste Ratssitzung plädiert.

 

RM Dr. Kirchhoff zeigt sich ebenfalls verwundert über die plötzliche Verlängerung des Projektrahmens und möchte wissen, wer für die Planungskosten des Bebauungsplans aufkomme. Er stimmt zu, dass der Schlossberg erschlossen werden müsse. Die Stadt müsse aber auch das Geld dafür haben.

 

Herr Ecker erklärt die Zeitsteigerung damit, dass man anfangs von Einzelgenehmigungen ausgegangen sei. In einer Antragskonferenz sei inzwischen jedoch seitens der Genehmigungsbehörden festgelegt worden, dass dies nur in einem Bebauungsplanverfahren geregelt werden könne.

 

Da RM Dr. Kirchhoff daraufhin Fehler der Planungsabteilung vermutet, stellt Herr Ecker klar, dass in der seit einem Jahr laufenden konkreten Planung Gespräche mit den Lotsen vor Ort vom Landesamt für Umweltschutz sowie dem Bergamt über die Einzelgenehmigungen stattgefunden hätten.

Von der nun vorgebrachten Forderung der Obersten Naturschutzbehörde nach Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens in Gänze sei die Veraltung ebenso überrumpelt worden.

 

Frau Spies, Abteilungsleiterin Stadtplanung, erläutert, dass unabhängig davon, ob nun ein angebotsorientierter- oder vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werde, am Anfang auf jeden Fall ein Scopingverfahren durchgeführt werde. Einen großen Umring habe die Verwaltung deshalb vorgeschlagen, weil man einen Bebauungsplan im Verfahren zwar verkleinern, nicht aber vergrößern könne. Nach Abschluss des von der Verwaltung durchgeführten Scopingverfahrens werde der Rat mit dem weiteren Verfahren befasst und könne die überbaubare Fläche festlegen.

 

RM Ulmcke stellt fest, dass man sich im Rat über die Notwendigkeit einer Attraktivierung des Schlossbergs einschließlich der Sicherung des großen Bruchs einig sei. Da über die vorliegende Planung mit den Aufzügen, insbesondere des unteren Teils, die Meinungen jedoch auseinandergingen, schlägt er vor, ein alternatives, gemeinschaftliches Konzept zu erarbeiten. Er persönlich sei deshalb gegen einen Bebauungsplan, der die Aufzüge, zumindest den unteren, bereits beinhalte.

 

Die CDU-Fraktion beantragt die Vertagung der Entscheidung.

Die FWG-Fraktion schließt sich dem Antrag an.

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Beschluss:

Die Thematik wird in die nächste Ratssitzung vertagt.

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen bei 10 Gegenstimmen (SPD, FDP)

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Anlagen zur Vorlage

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