26.11.2019 - 6.2 Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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i)

Der Bürgermeister berichtet, dass interne Vorermittlungen eingeleitet worden seien und kurz vor dem Abschluss stünden. Diese könnten, müssten aber nicht zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens bzw. eines arbeitsrechtlichen Verfahrens führen. Auch sei der Antikorruptionsbeauftragte mit der Prüfung beauftragt worden.

Welche organisatorischen Maßnahmen als Konsequenz ergriffen werden, werde er in Abstimmung mit der Stabsstelle zur Reorganisation der Verwaltung im ersten Quartal des kommenden Jahres darstellen.

 

Der Baudirektor Herr Banowitz skizziert daraufhin noch einmal die Rechtslage bezüglich der Genehmigung des Schuhmarktes insbesondere unter dem Aspekt, dass es sich bei einer Verkaufsfläche unter 800 qm um einen sogenannten Nachbarschaftsladen handele.

 

Danach fügt der Vorsitzende hinzu, dass man derzeit die Kernfrage prüfe, ob überhaupt eine Möglichkeit bestanden hätte, eine solches Vorhaben durch eine Bauleitplanung verhindern.

 

RM Neuschwander erläutert die Beweggründe der SPD-Fraktion, im BUA der Nutzungsänderung zuzustimmen. Nachdem das Einkaufscenter auf dem Enklerplatz nicht realisiert worden sei, stelle der in Cityrandlage angesiedelte Schuhmarkt mit einer Verkaufsfläche von 795 qm eine sinnvolle Ergänzung zum Innenstadtangebot dar. Eine Aktualisierung des Einzelhandelskonzepts sei dringend erforderlich.

Er kritisiert zudem, dass einige Ratsmitglieder unbedingt den Namen des Grundstückseigentümers hätten erfahren wollen, obwohl dies für die Entscheidung doch absolut irrelevant gewesen sei.

 

RM Ulmcke stellt das Märktekonzept angesichts der Aussage von Herrn Banowitz, dass man bei einer Verkaufsfläche weniger 800 qm keinen Einfluss auf die Sortimentierung habe, ebenfalls in Frage.

 

Der Vorsitzende schlägt abschießend vor, das Ergebnis der verwaltungsinternen Prüfung der Frage, ob die nun eingetretene Situation zu verhindern gewesen wäre, noch einmal durch externen Sachverstand überprüfen zu lassen.

 

ii)

BM Forster teilt zum Verfahren mit, dass es momentan noch keine formale Beteiligung der Stadt an der geplanten Änderung der Bauleitplanung gebe. Er habe jedoch bereits Kontakt mit Neunkirchen und Pirmasens aufgenommen.

Das „Agreement“ mit Zweibrücken habe Niederschlag in damaligen Bebauungsplan gefunden. Gemäß dieser Vereinbarung sei die ursprünglich geplante Verkaufsfläche von 48.000 qm auf 21.000 qm reduziert und auf den Bau sogenannter „interactive stores“ verzichtet worden. Im Gegenzug habe Homburg die Klage zurückgezogen.

 

Der Vorsitzende sagt zu, den Stadtrat über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ratsinfo-homburg.ego-saar.de/allris-publicto020?TOLFDNR=1002650&selfaction=print