07.05.2020 - 7 Befristete Änderung der in der Vergaberichtlini...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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RM Anslinger hinterfragt die Dringlichkeit dieser befristeten Wertgrenzen-Erhöhung zumal in dieser Höhe und RM Schütte sieht es trotz grundsätzlicher Zustimmung kritisch, dass der Wettbewerb quasi ausgeschaltet werde.

 

BM Forster bekräftigt, dass man noch unter den vom Innenministerium eingeräumten Wertgrenzen geblieben sei und diese Regelung in der derzeitigen Sondersituation die Beschleunigung von Vergabeverfahren und die Unterstützung der Bauwirtschaft zum Ziel habe. Der Wettbewerb werde wo immer möglich jedoch eingehalten.

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Beschluss:

Die in der Vergaberichtlinie festgelegten Wertgrenzen werden aufgrund des aktuellen Vergabeerlasses des Innenministeriums befristet bis 31.12.2020 geändert.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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