01.07.2020 - 6 Jahresvertrag Sielhautprobenahme 2020 - 2023

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Auf Nachfrage des Vorsitzenden erklärt Herr Orschekowski, Abwasserprobenahmen und Sielhautprobenahmen können nicht an die gleiche Firma vergeben werden, da für jede Probe eine entsprechende Akkreditierung erforderlich sei, welche jedoch nicht jede Firma habe. Allerdings rüsten die Firmen in diesem Bereich nach.

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Beschluss:

Der Jahresvertrag Sielhautprobenahme 2020 - 2023 wird ausgeschrieben. Die Ausschreibung der Leistungen erfolgt öffentlich gemäß UVgO.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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