10.09.2020 - 20 Jahresabschluss 2015 der Kreisstadt Homburg

Beschluss:
geändert beschlossen
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BM Forster verlässt den Sitzungssaal und RM Conigliaro übernimmt wie bereits in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses die Sitzungsleitung zu diesem Tagesordnungspunkt.

 

RM Conigliaro hält als wesentliches Ergebnis aus der Ausschussberatung fest, Ziel müsse es künftig sein, dass der Jahresabschluss ohne Beanstandungen vom Stadtrat festgestellt werden könne. So solle z. B. die Buchhaltung so umgestellt werden, dass die Teilhaushalte künftig gemäß den gesetzlichen Vorgaben mit den Budgets übereinstimmen. Zudem sollen die Jahresabschlüsse in Zukunft zeitnäher festgestellt werden.

Der Ausschuss habe die von der Rechnungsprüferin im Prüfbericht vorgeschlagene Beschlussempfehlung, dem Oberbürgermeister eine Teilentlastung unter Ausschluss aller Vorgänge im Zusammenhang mit der Vergabe und Abrechnung der Überwachungsdienstleistungen auszusprechen, mehrheitlich abgelehnt. Stattdessen sei die Beschlussempfehlung auf Antrag von AM Fuchs umformuliert worden. Dem Antrag, dem Oberbürgermeister die Entlastung für das Jahr 2015 nicht zu erteilen, sei der Ausschuss mehrheitlich gefolgt.

 

Der Kämmerer geht sodann auf noch offene Fragen aus der Ausschusssitzung ein.

Der Sitzungstrakt stehe im Eigentum der Stadt. Die Kosten würden jährlich mit dem Saarpfalz-Kreis abgerechnet.

Wie vom Ausschuss angeregt, werde eine Inventur im Baubetriebshof zeitnah durchgeführt und eine Inventurrichtlinie auf den Weg gebracht.

Weitere im Ausschuss angesprochene Themen habe er noch einmal recherchiert. Teilweise gehörten diese jedoch nicht in die öffentliche Sitzung und auch nicht zum Jahresabschluss.

Seine Nachprüfung bezüglich der Kameras in den Schlossberghöhlen habe ergeben, dass im Jahr 2015 keine Anschaffungen in den Höhlen erfolgt seien.

 

RM Bohn ist es wichtig festzuhalten, dass die Verwaltung im Jahr 2015 hervorragende Arbeit bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise geleistet habe, wofür sie nicht nur Dank, sondern auch die Erteilung der Entlastung verdient habe. Die Dinge, die noch ungeklärt seien, würden an anderer Stelle juristisch geklärt und hätten mit dem, was damals geleistet worden sei, nichts zu tun.

Die SPD-Fraktion könne deshalb eine Komplettablehnung der Entlastung nicht mittragen und werde, sofern es bei diesem Beschlussantrag bleibe, für eine Entlastung stimmen.

Als Randbemerkung kritisiert er, dass der Stadtrat aus der Presse vom Ergebnis der Gespräche der vom Rat beauftragten Anwälte erfahren habe. Er empfinde das als Respektlosigkeit gegenüber dem Stadtrat.

Kritik übt er auch daran, dass im angesprochenen Pressebericht behauptet werde, dass die Detektei-Rechnung die Stadt 330.000 € gekostet habe. Es sei jedoch mittlerweile juristisch entschieden, dass diese Summe deutlich nach unten zu korrigieren sei. Er sei gespannt, ob der Berichterstatter die Größe besitze, diese Falschzahl an gleicher Stelle zu korrigieren.

 

RM Mörsdorf erinnert an die Diskussion über die Entlastung des Oberbürgermeisters für das Jahr 2014. Damals sei die Situation so gewesen, dass man einen rechtskräftig verurteilten Oberbürgermeister gehabt habe, allerdings ohne Regressansprüche der Stadt gegen diesen Oberbürgermeister. Jetzt sei die Situation anders. Gegen den Oberbürgermeister liege noch kein rechtskräftiges Urteil vor; der Stadtrat habe aber einen Regressanspruch an den OB gestellt.

Es gehe nun nicht nur darum, die Verwaltung vor dem Hintergrund der Flüchtlingskrise zu entlasten, sondern es spielten im Haushalt ja noch andere Dinge eine Rolle. Dass das Vertrauen des Stadtrates gestört sei, werde ja allein schon dadurch demonstriert, dass der Stadtrat Regressansprüche gestellt habe. Das sei der Grund dafür gewesen, dass der Beschlussantrag im Ausschuss umformuliert worden sei.

 

RM Anslinger stimmt RM Bohn zu, dass 2015 sicherlich ein herausforderndes Jahr gewesen sei und die Verwaltung damals auch Großes geleistet habe.

Dennoch zeige sich im Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses auch, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Prinzipien von Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit erneut nicht eingehalten worden seien. So seien die Gewerbesteuereinnahmen ähnlich wie in den Vorjahren um sieben Millionen Euro zu hoch veranschlagt worden. Er äußert den Verdacht, dass so der Haushalt gegenüber dem Landesverwaltungsamt aufgehübscht werden solle, vielleicht um dann auch einfacher an Genehmigungen zu kommen.

Der mangelnde Sparwille werde daran deutlich, dass das Eigenkapital aus der Eröffnungsbilanz von 176 Millionen Euro bis auf 65 Millionen Ende 2015 geschrumpft sei.

Manche Sparmaßnahmen hätten zudem keinen Sinn gemacht. Zum Beispiel seien für Natur- und Grünflächen 830.000 € weniger ausgegeben worden als veranschlagt waren und für die Sanierung der Altlasten sei praktisch keine Rückstellung gebildet worden.

Dahingegen sei beispielsweise im Bereich der Kultur das Budget wieder einmal weit überschritten worden, ebenso bei der Förderung von Vereinen, vielen Transferleistungen, bei Ausgaben, die unter dem Radar der Gremien gelaufen seien.

 

Der Kämmerer Herr Weber und der Vorsitzende bitten RM Anslinger zum Ende seiner Ausführungen zu kommen. Der Vorsitzende verweist dabei darauf, dass man dies im Ausschuss bereits ausführlich diskutiert habe.

 

RM Anslinger ist es noch wichtig hervorzuheben, dass es neben der bereits angesprochenen Detektiv-Ausgaben noch weitere Ungereimtheiten gegeben habe, die wenn sie nicht verjährt wären, die Staatsanwälte hätten interessieren können. So sei dem Rechnungsprüfungsamt aufgefallen, dass für zwei Wohnungen in einem Gebäude in der Lappentascher Straße Mietverträge mit nur symbolischen Mieteinnahmen existieren. Nutznießer seien zwei Personen bzw. Firmen, die dem früheren Oberbürgermeister Schöner persönlich nahestünden. Für eine der Wohnungen sei sogar eine Küche installiert worden, ohne dass sich die 5.000 € Anschaffungskosten auf die Miethöhe ausgewirkt hätten.

 

Herr Weber unterbricht RM Anslinger an dieser Stelle noch einmal und verweist wiederum darauf, dass auch dieses Thema im Ausschuss bereits ausführlich besprochen worden sei und deshalb nicht hierher gehörte.

 

RM Anslinger sieht das anders, weil diese Dinge skandalös und typisch für diesen Haushalt seien.

 

Der Vorsitzende stimmt hingegen dem Kämmerer zu, dass man das im Ausschuss bereits besprochen und auch entsprechende Maßnahmen daraus abgeleitet habe. Das werde an anderer Stelle, nicht im Stadtrat, vorgetragen und die dort festgestellten Praktiken auch beendet.

 

RM Anslinger verweist aber darauf, dass der Ausschuss nichtöffentlich getagt habe, während der Stadtrat heute öffentlich sei und man die Dinge doch nicht unter den Teppich kehren wolle.

 

Herr Weber betont noch einmal, dass er dieses Thema im Ausschuss intensiv erläutert und deutlich gemacht habe, dass, hätte man die Miete in besagtem Mietverhältnis in voller Höhe eingefordert, man in gleicher Höhe einen Zuschuss gegeben hätte. Das sei politisch gewollt und vorher völlig transparent klar gewesen.

Kein Geheimnis sei auch gewesen, dass es sich um die Trommlerschule des Herrn Ramaglia handele. OB Schöner habe das damals so gewollt und man habe das im Endeffekt umgesetzt.

Das Ganze sei jedoch nicht Gegenstand der Beratung zum Jahresabschluss 2015.

 

Der Vorsitzende gesteht RM Anslinger noch einmal für 20 Sekunden für eine Wortmeldung zu und bittet ihn, nun zum Punkt zu kommen, damit man zur Abstimmung kommen könne.

 

RM Anslinger erwidert, er müsse leider feststellen, dass hier Dinge unter den Teppich gekehrt werden sollen, die besprochen werden müssten.

 

Der Vorsitzende weist dies zurück. Im Ausschuss sei in seiner Anwesenheit alles besprochen worden.

 

RM Bohn meldet sich zu Wort. Wenn das alles so dramatisch wäre, wie von RM Anslinger geschildert, hätte die die Rechnungsprüferin Frau Kasper in ihrem Prüfbericht wohl kaum die Entlastung unter Ausnahme der Vorgänge rund um die Detektiv-Geschichte, empfohlen.

 

RM Anslinger widerspricht ihm. Es handele sich lediglich um einen Vorschlag der Rechnungsprüferin. Der Stadtrat habe dies jedoch zu verantworten und werde nach seiner eigenen Wertung abstimmen.

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Beschluss:

  1. Der geprüfte Jahresabschluss 2015 wird mit einem Jahresfehlbetrag von 25.979.740,99 € festgestellt.
  2. Dem Oberbürgermeister wird die Entlastung nicht erteilt.
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Abstimmungsergebnis:

zu a) einstimmig

zu b) 10 Gegenstimmen (SPD) und 1 Enthaltung (CDU)

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Anlagen zur Vorlage

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