05.11.2020 - 4 Antrag der Fraktion Die Linke: Sachstand Prüfun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Stadtrates
- Gremium:
- Stadtrat
- Datum:
- Do., 05.11.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- 100 - Hauptabteilung
- Bearbeiter:
- Sandra Ruth
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Der Vorsitzende weist angesichts der öffentlichen Sitzung auf den schmalen Grat zwischen Transparenz und dem Schutz der Rechte Dritter hin, gerade in Anbetracht dessen, dass es staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gebe. So habe die Staatsanwaltschaft Saarbrücken am 22.10.20 ein umfangreiches Auskunftsersuchen an die Stadt gerichtet, welches 29 Fragestellungen bezüglich der Mietverträge mit der Trommlerschule und der Sicherheitsfirma beinhalte. Am gestrigen Tag habe die Staatsanwaltschaft diesbezüglich noch einmal nachgelegt und weitere Fragen eingereicht und Unterlagen angefordert.
Man werde der Staatsanwaltschaft umfänglich Auskunft erteilen und soweit möglich auch die Öffentlichkeit informieren.
Er betont in diesem Zusammenhang, dass die Ratsmitglieder als gewählte Vertreter der Bürgerinnen und Bürger in den nichtöffentlichen Teilen der Sitzungen alle Informationen erhalten würden und verweist auch auf den Antrag auf Akteneinsicht über den unter TOP 8 heute formell gemäß Geschäftsordnung zu beschließen sei.
Er könne in öffentlicher Sitzung lediglich knapp zusammenfassen, dass bei besagten Verträgen auf der einen Seite das Recht zur Nutzung der betreffenden Mieträume gestanden habe und auf der anderen Seite als Gegenleistungen, geldliche Leistungen sowie Dienstleistungen. Es seien auch Dienstleistungen erbracht worden. Die Frage sei jedoch, ob diese den Vertrag vollumfänglich erfüllten. Falls die Gegenleistung nicht adäquat gewesen sein sollte, stelle sich weiter die Frage, ob ein Schaden entstanden sei und ob dieser Schaden geltend zu machen sei. Der strafrechtliche Aspekt sei nun Gegenstand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, deren Ergebnis es abzuwarten gelte, um dann ggf. die zivilrechtliche Seite zu prüfen.
Das gleiche gelte natürlich auch für die angesprochenen Erbbaurechtsverträge. Hier seien Renovierungsarbeiten bezahlt worden, der Erbbauzins aber nicht angepasst worden, obwohl es unter Umständen zu einer Werterhöhung gekommen sei. Auch hier stelle sich am Ende der Prüfung die Frage, ob dadurch ein Schaden entstanden sei. Vom Erbbauberechtigten sei jedoch bereits die Bereitschaft signalisiert worden, in diesem Fall einen Ausgleich herbeizuführen.
Mehr könne er mit Blick auf das zuvor skizzierte Spannungsfeld sowie die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen an dieser Stelle nicht sagen.
RM Barbara Spaniol fragt nach, welche Maßnahmen die Stadtverwaltung ergriffen habe, um solchen Vorfällen künftig vorzubeugen und konstatiert, dass der Auszahlung an die AWO im Zusammenhang mit dem Gebäude in der Schongauer Straße kein Gremienbeschluss zugrunde gelegen habe.
Der Bürgermeister antwortet, man habe bereits reagiert und unter anderem an bestimmten Stellen personelle Veränderungen vorgenommen. So sei z. B. die Bauverwaltung strukturell und personell neu aufgestellt worden, um derartige Ablauffehler künftig zu vermeiden.
Er stimmt zu, dass nach jetzigem Kenntnisstand kein Gremium mit den Zahlungen die Renovierungsarbeiten betreffend beteiligt gewesen sei. Im Ausschuss sei dies bereits Thema gewesen. Dort sei auch der weitere Umgang damit besprochen worden.
RM Anslinger kalkuliert den Schaden für beide Objekte nach den ihm vorliegenden Zahlen auf insgesamt etwa 130.000 €. Er möchte von BM Forster wissen, wie hoch er die Chancen einschätze, dass die Stadt dieses Geld zurückbekomme und ob die betreffenden Akten, für die Akteneinsicht beantragt werde, überhaupt noch im Rathaus seien oder ob die Staatsanwaltschaft diese mitgenommen habe.
Der Bürgermeister entgegnet, dass er nicht nachvollziehen könne, wie RM Anslinger auf den Schaden von 130.000 € komme. Dies könne man aber gerne nach erfolgter Akteneinsicht noch einmal besprechen. Die Akten würden vor Herausgabe an die Staatsanwaltschaft kopiert, so dass einer Akteneinsichtnahme diesbezüglich nichts entgegenstehe.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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9,4 kB
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