16.12.2020 - 11 Antrag der AfD-Fraktion: Bericht über die Situa...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

AM Melanie Loew trägt vor, dass die AfD-Fraktion angesichts der ohnehin für Obdachlose in den Wintermonaten gefährlichen Lage, die sich durch die Corona-Pandemie noch verstärkt habe, von der Stadtverwaltung wissen wolle, wie die Obdachlosensituation in Homburg sich aktuell darstelle, welche Unterkünfte noch geöffnet seien inklusive deren Belegungsrate, wie viele Unterkünfte coronabedingt schließen mussten und welche Maßnahmen die Stadt Homburg unternehme, um die Situation der Obdachlosen zu verbessern.

 

Die Leiterin der Verwaltungspolizei, Frau Müller-Orschekowski definiert zunächst den Begriff des „Obdachlosen“ im Sinne des Polizeirechts. Hierbei handele es sich um Personen, welche gegen ihren Willen auf der Straße stünden, im Gegensatz zu Nichtsesshaften, die freiwillig ohne feste Unterkunft oftmals von Ort zu Ort zögen. Ausschlaggebend für die rechtliche Einordnung als Obdachlose sei somit also die unfreiwillige Obdachlosigkeit.

Dennoch kümmere man sich aber auch um die Nichtsesshaften im Rahmen der Gefahrenabwehr und könne diese in akuten Notsituationen (beispielsweise bei großer Kälte) in einer der Notunterkünften unterbringen.

 

Zur aktuellen Situation führt sie sodann aus, dass zurzeit vier männliche Personen und eine weibliche Person in den Notunterkünften eingewiesen seien.

Im Stadtgebiet gebe es derzeit eine nicht sesshafte Person, mit der man im ständigen Kontakt stehe.

 

Die Stadt verfüge über drei ständige Notunterkünfte.

Die erste habe zwölf Betten für Männer sowie eine mit sieben Betten bestückte, separate Wohnung für Frauen.

Die zweite Unterkunft verfüge über acht Betten, die dritte sei mit fünf Betten ausgestattet und ebenerdig und somit für gebrechliche Personen geeignet.

Eine vierte Wohnung mit zehn bis zwölf Betten halte an man als Ausweichmöglichkeit, beispielsweise bei Überfüllung der übrigen Unterkünfte in den Wintermonaten  vor.

 

Zur Belegung in den Wintermonaten in zurückliegenden Jahren trägt sie folgende Zahlen vor:

 

Unterkunft 1:

 

2018/19  4 Personen

2019/20  17 Personen

2020   2 Personen

 

 

Unterkunft 2:

 

2018/19   4 Personen

2019/20  keine

2020   2 Personen

 

 

Unterkunft 3 (behindertengerecht):

 

2018/19   2 Personen

2019/20  2 Personen

2020   1 Person

 

Sie berichtet, dass die Verwaltung zum einen Hinweisen von Bürgern zu obdachlosen Personen nachgehe, zum anderen der kommunale Ordnungsdienst aber auch von sich aus ein Auge darauf habe und betreffende Personen aktiv anspreche. Bei Bekanntwerden von Notsituationen wie z. B. Zwangsräumungen werde man präventiv tätig und stehe in Kontakt mit den Gerichtsvollziehern. Bei Vorsprachen bzw. Einweisungen sei man außerdem beratend tätig, biete Hilfe zur Selbsthilfe, stelle den Kontakt zu Behörden, wie der dem Jobcenter oder der Betreuungsstelle oder auch zu Einrichtungen wie der Caritas, der Kleiderkammer oder der Tafel her. Während der Zeit der Einweisung würden die Personen zu diesem Zweck auch regelmäßig in der Unterkunft aufgesucht.

 

Schließlich merkt sie noch an, dass auch die Vollzugspolizei im Bedarfsfall kurzfristig Zugriff auf diese Unterkünfte habe, um Personen dort einzuweisen.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ratsinfo-homburg.ego-saar.de/allris-publicto020?TOLFDNR=1006510&selfaction=print