07.07.2021 - 3 Aufstellung eines Mobilitätskonzeptes im Zuge d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Ständiger Vergabeausschuss
- Datum:
- Mi., 07.07.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Einleitungsbeschluss
- Federführend:
- 610 - Stadtplanung / Bauordnung
- Bearbeiter:
- Marion Drumm
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
AM Piazolo merkt an, die in der Sitzungsvorlage aufgeführte Stellungnahme, welche dem Ministerium zugeschickt worden sei, sei nicht identisch mit dem Stadtratsbeschluss. Die jeweils letzten Sätze unter den Punkten 1, 2, 3, 6 und 7 seien so nicht im Stadtratsbeschluss enthalten. Punkt 8 sei im Stadtrat nicht beschlossen worden. Er betont, dass er nicht das Konzept in Frage stelle, er möchte lediglich wissen, warum es diese Unterschiede gebe.
Herr Missy erklärt, die angesprochenen Sätze stellen keine inhaltliche Diskrepanz, sondern lediglich Präzisierungen dar.
AM Fuchs möchte wissen, ob das Mobilitätskonzept auf eine möglichst gute Anbindung der neuen Bahnhaltepunkte konzentriert sei oder ob es sich um ein ganzheitliches Konzept für die gesamte Stadt handele. Seiner Meinung nach sei ein Mobilitätskonzept für ganz Homburg zielführend; vorausgesetzt die Kosten seien vertretbar.
Herr Missy stimmt zu, dass grundsätzlich ein ganzheitliches Mobilitätskonzept sinnvoll sei; aufgrund möglicher Fördermittel sei das Mobilitätskonzept jedoch zunächst nur auf die Haltepunkte zu beziehen. In einem weiteren Schritt solle seiner Ansicht nach ein Konzept für Homburg erarbeitet werden.
AM Fuchs fügt hinzu, grundsätzlich werde im Baurecht etwas vom Allgemeinen hin zum Speziellen entwickelt; nicht so wie in diesem Fall. Es sei zu überlegen, ob das ganzheitliche Mobilitäts- / Verkehrskonzept unabhängig von Fördermitteln mitbeauftragt werde.
Da derzeit kein aktueller Flächennutzungsplan vorliege und Planveranlasser die Deutsche Bahn sei, sei jetzt erst das Spezielle herzustellen, so Herr Missy.
Auch AM Stoppiera-Wiebelt hält ein ganzheitliches Verkehrskonzept für sinnvoll, dies sei schon in den vergangenen Jahren gefordert worden, allerdings sei hierfür ein aktueller Flächennutzungsplan erforderlich.