09.09.2021 - 16 Bebauungsplan "Rechts am Zweibrücker Weg", Gema...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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RM Neuschwander regt an, das mit 75 Metern Länge doch sehr lange westliche Gebäude durch ein Fenster der Bebauung zu unterteilen.

 

Herr Banowitz entgegnet, dass die Verwaltung diese Anregung weitergeben und bis zum Abwägungsbeschluss mit dem Vorhabenträger besprechen werde. Er vermute ohnehin, dass dieser Aspekt Gegenstand von im Zuge der Offenlage eingehender Belange sein werde.

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Beschluss:

a) Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Rechts am Zweibrücker Weg“ in der Gemarkung Homburg wird beschlossen

b) Der Entwurf des Bebauungsplanes wird gebilligt

c) Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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