30.09.2021 - 5 Neubau einer Produktionshalle mit Kleinteilelag...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Auf Nachfrage von AM Kirchhoff erläutert Herr Banowitz, bei neu zu beschließenden Bebauungsplänen können Auflagen bezüglich Klimaneutralität mitaufgenommen werden. Bei Bauvorhaben, die in einen bestehenden Bebauungsplan passen, könne nicht nachgefordert werden, das Einvernehmen sei herzustellen. Allerdings seien alle Energieeinsparverordnungen durch den Bauherrn einzuhalten. Wie dies stattfinde, kläre sich im Baugenehmigungsverfahren.

 

Weiter antwortet Herr Banowitz auf die Frage von AM Anslinger, dass für die Stadt keine Kosten entstehen durch die Befreiungen; die Stadt erhalte vom Bauherrn eine Befreiungsgebühr.

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Beschluss:

Das Einvernehmen zum Bauvorhaben wird einschließlich der Befreiung erteilt.  

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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