27.01.2022 - 3 Neubau einer Pergola mit Glasschiebewänden und ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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AM Dr. Kirchhoff berichtet, man habe in seiner Fraktion darüber diskutiert, dass das komplette Ensemble in einem Waldgebiet liege und dass die untere Umweltschutzbehörde sich eigentlich dagegen ausgesprochen habe. Man könne nicht alles erst dulden und dann im Nachgang genehmigen.

Auch der Parkplatz sei außerhalb des Bebauungsplanes und er stellt die Frage, ob es für diesen eine Baugenehmigung gäbe.

Herr Banowitz erläutert, dass man sich bei der Pergola innerhalb eines Bebauungsplanes befinde. Dieser unterliege der ständigen Prüfung der Fachbehörden.  Der Ortsteil Jägersburg habe sich durch die AGENDA-Gruppe zusätzliche Planungen auferlegt. Diese hätten für die Verwaltung keine verpflichtende Bindung, aber sie seien ein Wegweiser. In diesem Bebauungsplan befänden sich auch Grünflächen und Wald. Er erklärt, dass die untere Bauaufsichtsbehörde (UBA) hier zugleich untere Umweltschutzbehörde sei. Auch die Forstbehörde und das LUA seien gehört worden.

In diesem Fall sei der Wald betroffen, aber nur planerisch, nicht rechtlich. Die AGENDA-Planung trage dies ebenfalls mit. Es gäbe kein „Nein“ vom LUA, aber den Hinweis, dass es sich um eine Beeinträchtigung des Waldes handele.

 

Erläuterungen zum Parkplatz bittet er, in den nichtöffentlichen Teil zu verschieben.

 

AM Dr. Kirchhoff hält fest, man könne nicht alle Zustände tolerieren, ohne dass Maßnahmen ergriffen würden, die die Eingriffe in die Umwelt reduzierten. Als Beispiel nannte er eine vernünftige Anbindung an den öffentlichen Personen-Nahverkehr.

 

Der Vorsitzende stellt fest, dass das Ensemble dort bereits seit vielen Jahren bestünde. Dies würde nun auf rechtliche Füße gestellt, es würde kein Meter mehr der Natur weggenommen.

 

AM Fuchs berichtet, es habe im Ortsrat Beschlüsse gegeben, wie man langfristig mit dem Naherholungsgebiet in Jägersburg umgehen möchte und könne. Vor einigen Jahren seien hierzu bereits Fakten geschaffen worden. Da die Pergola nicht mehr Platz einnehme als das Tipi-Zelt könne seiner Meinung nach die Befreiung erteilt werden. In dem Konzept der Inwertsetzung des Naherholungsgebietes habe man sich zu Recht damit auseinandergesetzt, wie man dieses Naherholungsgebiet verkehrstechnisch erschließen könne. Es gäbe von daher eine Forderung, die auch im Stadtratsbeschluss genauso konkretisiert worden sei, auf Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs.

 

AM Loew stimmt AM Fuchs zu und möchte von Herrn Banowitz die Höhe der Befreiungsgebühr erfahren.

Herr Banowitz erklärt, dass sich die Befreiungsgebühr errechnet sich aus der Quadratmeter-Zahl multipliziert mit der Hälfte des Bodenrichtwertes.

 

AM Neuschwander sieht etwas kritisch, dass die Baulichkeit bereits errichtet sei. Erst bauen und dann befreien lassen, sei der falsche Weg.

 

Bürgermeister Forster erklärt, dass hier die Corona-Situation mitgespielt habe und die zeitlich begrenzten Zuschüsse. Daher seien die Dinge vorangetrieben worden ohne Genehmigungen zu haben.

 

Herr Missy berichtet, es gehe hier um den Ersatzbau eines bestehenden Gewerbebetriebes, der somit auch mehr Rechtsschutz besäße als ein Neubau. Dies sollte auch mitberücksichtigt werden.

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Beschluss:

Das Einvernehmen samt notwendiger Befreiung wird gem. § 36 BauGB erteilt.

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Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich

1 Gegenstimme (Bündnis 90/Die Grünen)

2 Enthaltungen (Bündnis 90/Die Grünen und SPD)

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Anlagen zur Vorlage

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