17.03.2022 - 4 Umbau eines Geschäftshauses mit Parkplatz (Werb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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AM Fuchs stellt fest, dass die Werbesatzung der Stadt nicht mehr auf dem neuesten Stand sei. Daher sei sie nur wenig geeignet, eine grundsätzliche Regelung auszusprechen, wenn es um die Beurteilung einer solchen Werbeanlage ginge. Es werde angeregt, die Werbesatzung zu aktualisieren.

Der Vorsitzende stimmt ihm zu und verspricht, dies auf die To-do-Liste aufzunehmen. 

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Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen nach §36 BauGB und die Ausnahmegenehmigung nach Werbesatzung werden erteilt.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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