31.03.2022 - 30.1 Altstadt Homburg - Sanierungssatzung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der vorliegende Entwurf der Sanierungsatzung „Altstadt Homburg“ im Städtebaufördergebiet „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“ (bis 2020 „Städtebaulicher Denkmalschutz“) wird gem. § 142 (3) BauGB förmlich durch Satzungsbeschluss als Sanierungsgebiet festgelegt.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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