02.06.2022 - 11 Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beigeo...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die ehrenamtlichen Beigeordneten RM Konrad, RM Gouverneuer sowie RM Stoppiera-Wiebelt verlassen ihre Plätze und nehmen an der Abstimmung nicht teil.

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Beschluss:

a) Die Aufwandsentschädigung für die Zeit der ununterbrochenen Vertretung des Oberbürgermeisters durch ehrenamtliche Beigeordnete für einen längeren Zeitraum als drei Tage wird auf 1.000 Euro festgesetzt.

b) Die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beigeordneten wird entsprechend der aktuellen Änderung der Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beigeordneten, Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher (AEVO) auf 450 Euro erhöht.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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