22.11.2022 - 4 Zuschüsse zur Förderung der Wohlfahrtspflege fü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Vorsitzende stellt fest, dass leider nur ein Verein die bereitstehenden Gelder abgerufen habe. Auch auf mehrfache Nachfrage bei Herrn Mallmann für das Rote Kreuz wurde von diesem keine Nachweise erbracht, somit können auch keine Gelder ausgezahlt werden.

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Beschluss:

Der vorgeschlagenen Verteilung der Zuschüsse zur Förderung der Wohlfahrtspflege für das Jahr 2022 wird zugestimmt. 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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