15.12.2022 - 12 Optionsfrist zum § 2 b Umsatzsteuergesetz (UStG)

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Kreisstadt Homburg verzichtet mit Ablauf zum 31.12.2022 auf die Ausübung der Option zur Verlängerung der Anwendung des bisherigen Umsatzsteuerrechts nach alter Regelung. Dem zuständigen Finanzamt gegenüber wird erklärt, dass es ab dem 01.01.2023 für alle Umsatzsteuer relevanten Geschäftsvorgänge im Vollzug des städtischen Haushalts zur Anwendung der Neuregelung des § 2 b UStG kommt.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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