30.03.2023 - 21 Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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RM Marc Piazolo erkennt im Namen der Grünen-Fraktion die Verbesserung der Situation, insbesondere hinsichtlich des Brandschutzes, an. Mit den eingeschlagenen Verfahrensschritten sei man auf dem Weg, den rechtsfreien Raum zu verlassen. Aus touristischen Gründen und aus Sicht der Betroffenen wolle man den Weiterbetrieb eines legalisierten und eines sich an die örtlichen Gegebenheiten einfügenden Campingplatzes ermöglichen.

Aus Sicht seiner Fraktion seien dafür jedoch noch nicht die nötigen Voraussetzungen erfüllt. So seien die befestigten Stellplätze auf den Parzellen im Wasserschutzgebiet II aufgrund der potentiellen Gefährdung der Gewässer ein „No-Go“. Offen bleibe auch, wie die CO2-Bilanz der angedachten Veränderung des Waldsaums aussehe. Möglicherweise könnten hier noch Kompensationsmaßahmen anfallen. Und schließlich halte man die die zeitliche Abfolge der heutigen Beschlussfassung und der Prüfung der Wiedervernässung der Moore zur CO2-Bindung für auf den Kopf gestellt. Sollte eine Wiedervernässung der Moore angestrebt werden, sei aus Sicht der Grünen vorab vertraglich sicherzustellen, dass eventuelle Maßnahmen zum Weiterbetrieb des Campingplatzes vom Vorhabenträger übernommen werden. Gleiches gelte für die Forderung der Grünen nach Verlagerung der Stellplätze aus der Wasserschutzzone II oder alternativ nach sehr strengen und überzeugenden Schutzmaßnahmen. Zudem sei im Rahmen eines Durchführungsvertrags sicherzustellen, dass der Waldsaum entsprechend den Vorgaben gepflegt und hergerichtet wird. Ebenso müsse die Verkehrssicherungspflicht vom Vorhabenträger übernommen werden. Diese Kosten sollten nicht von der öffentlichen Hand getragen werden.

Zum jetzigen Zeitpunkt könne die Grünen-Fraktion den Beschlussvorlagen zu TOP 21 und 22 somit nicht zustimmen. Man hoffe aber, dass der Vorhabenträger die Zeit der Offenlage nutzen, auf die zu erwartenden Einsprüche eingehen und mit substantiellen Änderungen sodann auch berücksichtigen werde.

 

Die Ratsmitglieder Barbara Spaniol und Axel Ulmcke betonen die große touristische Bedeutung des Campingplatzes als Standortfaktor für Homburg und fordern einen fairen Umgang mit den Bewohnern des Campingplatzes.

 

RM Michael Rippel macht deutlich, dass die Zustimmung zur Einholung eines Gutachtens zur Wiedervernässung des Moors nicht automatisch bedeute, dass man schlussendlich auch für die Wiedervernässung stimmen werde. Hier seien zuvor noch zahlreiche offene Fragen zu klären. Da dieses Verfahren voraussichtlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen werde und man die Pläne für den Campingplatz nicht unbedingt als Gefahr für eine mögliche Wiedervernässung ansehe, werde die CDU-Fraktion hier zustimmen.

 

RM Eckardt teilt mit, dass auch die FDP zustimmen werde und stellt klar, dass mitnichten Rechtssicherheit für die Bewohner des Campingplatzes, sondern vielmehr für den aktuellen Betreiber des Platzes, geschaffen werde.

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Beschluss:

  1.     Die Änderung der Bezeichnung der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in: „Freizeit und Naherholung – Campingplatz, Wochenendplätze und Kleinwochenendhäuser Königsbruch“ wird beschlossen.
  2.     Die Erweiterung des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Freizeit und Naherholung – Campingplatz, Wochenendplätze und Kleinwochenendhäuser Königsbruch“ wird beschlossen.
  3.      Der Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Freizeit und Naherholung – Campingplatz, Wochenendplätze und Kleinwochenendhäuser Königsbruch“ in der Gemarkung Bruchhof-Sanddorf wird gebilligt.
  4.     Die Übernahme der Anregungen der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage in die Planung wird beschlossen.
  5.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
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Abstimmungsergebnis:

  1. bis e) jeweils mehrheitlich beschlossen bei

8 Gegenstimmen (Bündnis 90/Die Grünen)

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Anlagen zur Vorlage

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