07.03.2024 - 4 Errichtung eines Fahrradabstellhauses, Buchenwe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Banowitz erklärt, es gehe hier um ein Gebäude außerhalb eines Baufensters, was aber geprüft, privilegiert außerhalb des Baufensters zulässig wäre. Es handele sich um eine 10 qm große Fahrradabstellfläche, die auch die Abstandflächen diesbezüglich nicht beachten müsse. Es wäre Mitbefreiung eingestellt, die hierfür aber nicht nötig sei.

 

AM Lauer möchte wissen, ob es sich um ein Bauvorhaben handele oder das Gebäude schon gebaut sei.

Herr Banowitz erklärt, das Gebäude sei schon gebaut. Der Antrag sei eingestellt worden.

AM Lauer ist irritiert, dass es ein Bauvorhaben sei und das Gebäude schon stehe.

Herr Banowitz merkt an, dass man auf dieses Gebäude aufgrund eines benachbarten Grundstückes zufällig gestoßen sei.

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Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch wird erteilt.

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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