21.03.2024 - 11 Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grü...

Beschluss:
abgelehnt
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Bezugnehmend auf die Ausführungen von RM Anslinger (zu Tagesordnungspunkt 1.1) berichtet Herr Banowitz, dass eine Vielzahl von Genehmigungen vorliege und die gezeigte Skizze zudem als großer Plan vorliege. Die Genehmigungen reichten zurück bis ins Jahr 1959 und beträfen zuerst Sandgruben und Fischweiher. Alles, was dort stehe, sei viele Jahre in nichtöffentlichen Sitzungen des Bauausschusses dargelegt worden und habe mit dem Einvernehmen des Stadtrates seine Genehmigung. Die Genehmigung des Campingplatzes, ausgestellt vom damaligen Wasserwirtschaftsamt, gehe auf das Jahr 1972 zurück.

 

Anschließend geht Herr Banowitz auf das baurechtliche Verfahren ein und stellt die Ergebnisse der Abwägung der Interessen von Trägern öffentlicher Belange vor. Der angepasste Rechtsplan solle nunmehr als Grundlage für die anstehende Abstimmung dienen.

 

Prof. Spannowsky stellt die Bedeutung der Interessenabwägung heraus. Ziel hierbei sei immer ein Ausgleich konfligierender Interessen. Man habe sich dezidiert mit den zentralen Belangen auseinandergesetzt, dies nicht nur auf Verwaltungsebene, sondern auch aus Sicht des Vorhabenträgers. Freizeitanlagen wie Campingplätze ließen sich naturgemäß im naturnahen Raum wiederfinden, sodass Konflikte mit dem Natur- und Umweltschutz normal seien. Er unterscheidet Belange mit verbindlichen Charakter, zum Beispiel die des Brandschutzes, von Belangen mit Zielcharakter, wie die Moorvernässung. In Sachen Moorvernässung müsse seitens der EU-Staaten zunächst Recht geschaffen werden, um diese als verbindlich anzuerkennen.

Die Gesamtabwägung ergebe, dass das nun vorgestellte Projekt insgesamt eine gute konfliktausgleichende Lösung sei, da ein Bestandsbetrieb in geordneter Weise weiterentwickelt und gleichzeitig eine bedeutsame Naherholungsfunktion gestärkt werde.

 

Für RM Anslinger sei es erstaunlich, dass Herr Banowitz am Tag des Satzungsbeschlusses nunmehr eine Vielzahl von Genehmigungen vorzeigen könne. Gerade von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sei von Anfang an kritisiert worden, dass die Genehmigungsgrundlage fehle.

Die Art und Weise des Umgangs mit dem Stadtrat sei sehr ungewöhnlich, wenn Informationen zunächst zurückgehalten und dann vorgebracht würden. Weiter kritisiert RM Anslinger, dass Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich ihrer Einwendungen bis dato keine Rückmeldung erhielten; zudem seien die Einwendungen im Rahmen der Abwägung relativ pauschal abgewimmelt worden. Er wundere sich, dass die Planung der Renaturierung des Moors nicht entgegenstünde, weil die Tiny-Häuser weggefahren werden könnten. Aus seiner Sicht stelle sich dann die Frage, wo die Häuschen hinsollten, wenn es zu einem Anstieg des Wasserpegels von 50 Zentimetern käme.

Bezugnehmend auf die Ausführungen von Prof. Spannowsky führt RM Anslinger an, dass im Einzelfall Rücksicht auf das Umfeld genommen werden müsse. Dafür brauche es keine neuen Gesetze, sondern lediglich Auflagen im Rahmen des Bebauungsplans. Man müsse jetzt handeln, da es um das für den Klima- und Umweltschutz bedeutendste Moorgebiet im Saarland gehe. Insofern könne er das Gesagte nicht akzeptieren.

 

Bezüglich der Frage von RM Anslinger, wo die Genehmigungen herkämen, merkt der Vorsitzende an, dass die Genehmigungsoffenlage bereits früher im Stadtrat Thema gewesen sei, so auch im September 2010. Zu dieser Zeit sei RM Anslinger Umweltbeigeordneter gewesen.

 

Herr Banowitz betont, dass er RM Anslinger alle Unterlagen gezeigt habe, die dieser als Ratsmitglied kenne. Eine chronologisch geordnete Zusammenstellung aller Genehmigungen liege vor. Er weist darauf hin, dass man beim Thema Wiedervernässung Landschaftsschutzgebiete mitdenken müsse, da diese nach einer Wiedervernässung nicht mehr existierten. Dafür zu schaffende notwendige Rechtsgrundlagen seien der Stadt noch nicht bekannt.

 

RM Ulmcke hält RM Anslinger vor, dieser sei heute wieder medienträchtig unterwegs gewesen, wenn auch mit falschen Vermutungen. Eine Grafik, die man bei den Stadtwerken einsehen könne, zeige, dass der Grundwasserspiegel über die Jahre leicht steige. Zudem sei der Pegel im Bereich der Pumpen seit Jahren stabil.

Die Forderung, dass Vorhabenträger entsprechende Maßnahmen bezahlen sollten, entspräche der Philosophie der Grünen im Bund. Dadurch würde die Wirtschaft längerfristig platt gemacht und Einnahmen könnten nicht mehr generiert werden.

 

Für RM Lauer sei es befremdlich, dass man, wenn inhaltliche Meinungen vorgetragen würden, im Stadtrat diskreditiert werde. Es überrasche sie, dass Genehmigungen aus dem Jahr 2010 vorgelegt würden, von denen zuvor keine Rede gewesen sei.

Sie betont, dass man um eine Wiedervernässung nicht herumkäme; die Ziele des Pariser Klimaabkommens könnten ohne nicht erreicht werden. Es gäbe kein schützenswertes Außenherum, das so viel CO2 binden könne wie Moore, die wiedervernässt würden. Dabei handele es sich um primären Klimaschutz, der wichtiger sei als sekundärer Klimaschutz.

 

Für RM Eckardt sei es wiederum befremdlich, dass RM Anslinger das Gutachten nach eigener Aussage anzweifle.

 

RM Barbara Spaniol erklärt, dass die Fraktion Die Linke sich für den Erhalt des Campingplatzes ausspräche. Es brauche mehr Naherholungsangebote, wovon Homburg nicht allzu viel zu bieten habe. Der Campingplatz sei ein touristisches Highlight, das man hegen und pflegen, aber nicht verdammen sollte. Die damalige Sondersitzung des Bau- und Umweltausschusses sei informativ und gut geführt gewesen. Für sie sei entscheidend, was Prof. Spannowsky in der damaligen Sondersitzung des Bau- und Umweltausschusses gesagt habe: Man dürfe keine Moorflächen zerschneiden; es gebe aber auch keine gesetzliche Grundlage, um aufgrund der Erzeugung einer Moorfläche einem Bestandsbetrieb die Nutzungsmöglichkeit zu entziehen.

Sie findet, dass man alle Chancen ausloten müsse, damit der Campingplatz weiterhin der Naherholung dienen könne. Es sei sachlich diskutiert worden und gebe faire Lösungen für Dauermieter, sodass man von Intransparenz nicht sprechen könne.

 

RM Markus Loew trägt vor, dass es im Laufe der Zeit viele Entwicklungen und Erkenntnisse gegeben habe, die ihn hin und wieder rat- und sprachlos zurückgelassen hätten. Er verstehe beispielsweise nicht, wie man über Jahre habe zuschauen können und nicht schon viel früher eingeschritten sei. Dies sei allerdings nicht mehr zu ändern.

Trotz allem habe er selten ein solch transparentes Vorgehen im Rahmen eines Vorhabens erlebt. Daher könne er die Auffassung von RM Anslinger nicht teilen.

Man könne aus verschiedenen Gründen gegen das Vorhaben sein. Er freue sich aber, dass es noch innovative Unternehmen gebe, die in den Freizeitstandort Homburg eine Menge Geld investieren wollten und auch keine Kosten und Mühen scheuten. Die AfD-Fraktion werde dem Vorhaben so zustimmen, wie es von echten Experten vorgestellt worden sei.

 

Für RM Bohn sei am wichtigsten, dass eine rechtlich unsichere Situation mit Rechtssicherheit versehen werde. Er bedankt sich bei Herrn Banowitz und Prof. Spannowsky für deren Ausführungen. Man sei nunmehr auf dem Weg in Richtung Rechtssicherheit. Deswegen werde die SPD-Fraktion den Weg auch mitgehen und unterstützen. Es gebe zwar noch offene Punkte in der Zukunft, aber niemand könne in die Glaskugel schauen. Dennoch seien dann alle Beteiligten bereit, sich auf neue Situationen einzustellen.

 

RM Rippel erklärt, dass es für die CDU-Fraktion nach wie vor klar sei, die vorgelegten Pläne zu unterstützen. Die Planungen von Prof. Spannowsky seien außergewöhnlich transparent und informativ. Auch, wenn es einen örtlichen Zusammenhang gebe, störe es ihn, dass in der Diskussion die Wiedervernässung mit den Plänen für die Umgestaltung des Campingplatzes vermischt werde. Auf der Vorhabenfläche befinde sich kein Moor. Was in Sachen Wiedervernässung möglich sei, werde sich erst in Zukunft zeigen, könne aufgrund der Bedeutung des Moors dann aber nur Landesthema sein.

Herzustellen sei nunmehr die Rechtssicherheit für die Bauten. Mit dem Vorhaben ginge auch eine Lösung in Sachen Brandschutz einher, weswegen es sich bereits lohne, den Planungen zuzustimmen. Zudem erreiche man eine touristische Aufwertung des Gebietes.

 

RM Anslinger bringt vor, dass viel Richtiges gesagt worden sei. In den richtigen Kontext gestellt, sähe dies allerdings anders aus. Er beruft sich auf die damaligen Aussagen von Herrn Dr. Dorda, wonach der Primärstandort, das Niedermoor, wichtig sei, nicht aber das, was nachträglich dazugekommen sei. Das Gebiet sei in der Vergangenheit unter Umweltminister Mörsdorf als Feuchtgebiet unter Naturschutz gestellt worden. Er klärt auf, dass der Grundwasserspiegel deswegen leicht ansteige, weil die Wasserrechte des Wasserzweckverbandes zurückgenommen worden seien.

Bezugnehmend auf die Aussagen von RM Eckardt meint RM Anslinger, dass im Kleingedruckten eines Gutachtens oftmals etwas Anderes als im Tenor stehe.

Dass man, wie RM Rippel behaupte, kein Moor sehe, sei leider Gottes so. Man sehe zwar nur Wald und Gras, aber im Untergrund befänden sich Torfschichten, die durch ihre Austrocknung Klimagase freisetzten.

 

RM Eckardt wirft RM Anslinger vor, dass dieser permanent alle Dinge anzweifle. Sobald ihm ein Gutachten in den Kram passe, sei es aber nicht anzuzweifeln.

 

Zu Antrag 1 gibt Herr Missy zu bedenken, dass man am Ende eines Planfestsetzungsverfahrens stünde, bei dem verschiedene Belange abgewogen worden seien. Man würde dem Vorhabenträger etwas in unbestimmter Weise auferlegen, was schlichtweg nicht rechtsstaatlich sei. Die Verwaltung empfehle daher, den Antrag abzulehnen.

 

Antrag 2 sei laut Herrn Missy zu unbestimmt. Der Stadtrat könne nicht das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz als Dritten verpflichten. In Abstimmung mit dem Vorhabenträger habe man folgende Formulierung gefunden:

„Die Vorhabenträgerin stellt sicher, dass die nach Maßgabe der Entwässerungsplanung hergestellten Kanalleitungen an die Tiny-Häuser bei deren Aufstellung angeschlossen werden und auf Dichtigkeit bzw. Funktionsfähigkeit überprüft werden. Sie stellt zudem sicher, dass die zu den Tiny-Häusern gehörenden Entwässerungszuleitungen zur Kanalisation (Hausanschlussleitungen) in Abständen gemäß DWA-A 142 kontrolliert werden. Außerdem duldet sie, dass das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, wenn es dies aus wasserfachlichen Gründen im Rahmen des Monitorings für erforderlich hält, in zeitlichen Abständen nach Vorankündigung Kontrollen durchführt.“

Dies sei im Grunde die Wiedergabe der Verordnungs- und Rechtslage. Die Vorhabenträgerin habe sich zur Aufnahme des Passus bereiterklärt, weil die Dichtigkeitsprüfung insoweit etwas weitergehe, dass sie bis zum Tiny-Haus durchgeführt werde.

 

RM Markus Loew erinnert daran, dass es im Bau- und Umweltausschuss eine klare Empfehlung gegeben habe, den Vorlagen genauso zuzustimmen, ohne einen Punkt und ein Komma zu ändern. Er fragt, warum dies nun nicht mehr so sei.

 

Herr Missy erläutert, dass es sich im Grunde um eine Klarstellung handele. Der Passus bedeute im Endeffekt, dass die Abwassersatzung und die allgemeinen Regeln der Technik gelten würden.

 

Der Vorsitzende fragt, ob die Formulierung dann überhaupt benötigt werde. Wenn dies sowieso einzuhalten sei, brauche man die Klarstellung nicht unbedingt.

 

Für RM Anslinger sei Vertrauen zwar gut, Kontrolle aber besser. Er fragt, welche Prüfintervalle dies zur Folge hätte.

 

Herr Orschekowski erklärt, dass sich die Intervalle nach dem Abstand vom Grundwasserhorizont sowie nach der Art der Gefährdung und der Vermeidung der Beeinträchtigung des Grundwasserhorizontes richteten. Die DWA-A 142 schreibe die Art der Rohre, Dichtungen und Anschlüsse vor. Prüfintervalle variierten sodann je nach Anwendung zwischen einem und zehn Jahren.

 

BM Forster merkt an, dass entscheidend sei, wie die Verwaltungen damit umgingen. Deswegen bräuchte man die Klarstellung nicht unbedingt und sollte den einzelnen Verwaltungen das Vertrauen entgegenbringen.

 

RM Lauer fände die Konkretisierung gut. Auch wenn sie von den Kompetenzen der Stadtentwässerung überzeugt sei, handele es sich dennoch um einen Vertrag.

 

Prof. Spannowsky ergänzt, dass die Vorhabenseite deswegen zugestimmt habe, weil es sich um eine Klarstellung handele, die aber nicht zwingend notwendig sei. Man müsse sich im Rahmen der Ermächtigungsgrundlage bewegen und könne dem Vorhabenträger ohnehin nicht mehr abverlangen, als gesetzlich nach dem Stand der Technik und der Regelwerke vorgesehen sei.

 

Zu Antrag 3 führt Herr Missy aus, dass von den Fachbehörden des Landes schriftlich eine Befreiung in Aussicht gestellt worden sei. Daher empfehle die Verwaltung die Ablehnung des Antrags.

 

Zu Antrag 4 erklärt er, dass es auch im Interesse des Vorhabenträgers sei, die Verdunstungsrate möglichst gering zu halten. Man könne auch verantworten, dass auf Freiwilligkeit gesetzt werde, dann müsse der Durchführungsvertrag nicht geändert werden.

 

Der Vorsitzende gibt an, dass die Bereitschaft seitens der Vorhabenträgerin gegeben sei, dem Antrag zuzustimmen.

 

Prof. Spannowsky fügt hinzu, dass es vorliegend aus Gründen der Feuchthaltung des Gebiets auch eine städtebauliche Rechtfertigung gebe, sodass im Bebauungsplan auch entsprechende Festsetzungen getroffen werden dürften. Allerdings dürften nur die Festsetzungen verwendet werden, die das Gesetz vorsehe. Für den Fall Königsbruch könne die Vorhabenträgerin mitgehen, da ein städtebaulicher Grund – Verbesserung des Kleinklimas, Feuchthaltung des Teichs – gesehen werde. Sie würde dies aber auch freiwillig machen. Wichtig sei, dass der Vertrag am Ende wirksam sei.

 

Der Vorsitzende schlägt vor, den Durchführungsvertrag so zu belassen, wie er sei.

 

RM Lauer möge gerne darüber abstimmen. Sie habe einst gelernt, dass Vertrag von Vertragen käme, weswegen es kein Problem sei, dies aufzunehmen.

 

BM Forster merkt an, dass wichtig sei, dass der Vertrag am Ende nicht unwirksam sei. Er schlage vor, folgenden Satz zu Protokoll zu nehmen:

„Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich, in diesem Umfang schwimmende Röhrichtinseln zu errichten.“

 

Für RM Lauer sei dies in Ordnung, eine Abstimmung sei nicht mehr notwendig.

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Beschluss:

  1. Der Vorhabenträger toleriert einen eventuellen Anstieg des Grundwasserspiegels im Rahmen einer möglichen Wiedervernässung der umgebenden Moorböden. Er nimmt hierfür geeignete Maßnahmen mit vertretbarem Aufwand in Kauf.
  2. Der Vorhabenträger stellt sicher, dass insbesondere die Abwasserentsorgung der Tiny-Häuser auf Dichtigkeit bzw. Funktionsfähigkeit überprüft wird. Die Prüfung selbst wird vom Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz in regelmäßigen zeitlichen Abständen beauftragt.
  3. In der Wasserschutzzone 2 sind keine Stellplätze und Sanitäranlagen vorgesehen.
  4. Die Wasseroberfläche der Teiche ist über das bisherige Maß hinaus zu verkleinern, um in heißen Sommern die Verdunstung weiter zu reduzieren. Dies könnte z.B. durch eine Verdoppelung der schwimmenden Röhrichtinseln auf rd. 500 m2 erreicht werden.
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Abstimmungsergebnis:

zu 1., 2. und 3. mehrheitlich abgelehnt bei

4     Ja-Stimmen (Bündnis 90/Die Grünen)

34  Gegenstimmen (10 CDU, 9 SPD, 2 Bündnis 90/Die Grünen, 5 AfD, 3 Die Linke,   

       3 FWG, 2 FDP)

2     Enthaltungen (1 SPD, 1 Bündnis 90/Die Grünen)

zu 4. erfolgte aufgrund der Zusage der Verwaltung der Übernahme dieses Passus in den Durchführungsvertrag keine Abstimmung

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Anlagen zur Vorlage

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