03.09.2024 - 4 Alois-Omlor-Sportpark 2; Neubau einer Wohnanlag...

Beschluss:
abgelehnt
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AM Fuchs erklärt, dass der Ortsrat Jägersburg befürchte, dass durch die vom Investor geplante Wohnnutzung eine Konfliktsituation mit dem bestehenden Fußballverein entstehe. Die Entwicklungsmöglichkeiten des Sportvereins seien hier erheblich eingeschränkt. AM Fuchs weist darauf hin, dass das vorliegende Gutachten während der Coronapandemie erstellt worden sei. Da zu dieser Zeit der Sportbetrieb sehr eingeschränkt gewesen sei, könne dieses Gutachten nicht in vollem Umfang berücksichtigt werden. Außerdem habe der Sportplatz bereits vor dem Bau der Druckerei bestanden. Damals sei bewusst ein Mischgebiet gewählt worden. Sich jetzt für ein Wohngebiet zu entscheiden, obwohl es in Jägersburg nur wenige Gewerbeflächen gebe, siehe der Ortsrat kritisch und lehne daher dieses Bauvorhaben ab.

AM Anslinger fragt, ob für dieses Bauvorhaben Baurecht bestehe oder nicht.

BM Forster teilt mit, dass Baurecht bestehe. AM Anslinger fragt weiter, warum für dieses Bauvorhaben eine Veränderungssperre erlassen werden solle. In der Vergangenheit hätte es immer wieder Bauvorhaben gegeben, die trotz Gegenargumenten genehmigt worden seien. BM Forster weist darauf hin, dass man im Baurecht keinen Automatismus anwenden solle, da die Argumentationen sehr unterschiedlich seien. Zumal jetzt schon absehbar sei, dass es bei einer Genehmigung des Projektes sicherlich zu Konflikten kommen werde.

 

AM Eckhardt befürwortet ein Gespräch mit dem Unternehmer, da es sich hier nur um Entwürfe handele und der Investor durchaus gesprächsbereit sei.

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Beschluss:

Der Bau-, Vergabe und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen gem. § 36 BauGB.

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Abstimmungsergebnis: mehrheitlich empfohlen bei 14 Ja-Stimmen (5 CDU, 3 AfD, 4 SPD, 2 GRÜNE) 1 Gegenstimme (FWG)

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Anlagen zur Vorlage

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