28.08.2024 - 7 Schloßstraße; Neubau eines Einfamilienwohnhaus...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Vorsitzende erklärt, hier käme man bei der Ausfahrt direkt in den Kurvenbereich. Eine Bebauung sei nur in Verbindung mit einem Wegerecht vom Nachbarn möglich.

 

ORM Auffenfeld fände es im Sinne der Verdichtung nicht falsch, hier noch etwas zu bauen.

 

ORM Fuchs sagt, wenn die Verwaltung schon zur Nichterteilung des Einvernehmens rate, dann solle man diesem Rat auch nachkommen.

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Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch samt notwendiger Befreiung wird nicht erteilt.

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Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung

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Anlagen zur Vorlage

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