02.12.2024 - 4 Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den ...

Beschluss:
zurückgestellt
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Herr Ernst trägt seinen Bericht zum beabsichtigten Flächennutzungsplan vor.

Der erste Bauabschnitt werde derzeit für die nächsten Genehmigungsschritte vorbereitet. Es sei beabsichtigt, das bisherige Gewerbegebiet in ein Mischgebiet umzuwandeln.

 

Herr Missy erläutert ergänzend die kommenden Verfahrensschritte. Final seien insgesamt 500 Wohneinheiten mit Gewerbe und Mischnutzung vorgesehen.

 

ORM Kirchhoff fragt nach dem Gesamtkonzept der Gebietsentwicklung und insbesondere nach der Altlastenentsorgung und – überwachung.

 

Herr Missy teilt mit, geplant sei ein Rahmenvertrag mit der Ferraro Gruppe, in dem alle wichtigen Eckdaten der Gesamtentwicklung des Gebietes, wie z.B. auch die Altlastenentsorgung geregelt seien.

 

Herr Rippel ergänzt, dass das gesamt Verfahren so komplex sei, dass es nicht in einer Ortsratssitzung behandelt werden könne. Da es zwingend aufgrund des Zeitdrucks im kommenden Stadtrat am 19. Dezember 2024 behandelt werden müsse, sei eine Sondersitzung des Ortsrates Homburg für den 17. Dezember 2024 geplant.

 

Herr Kirchhoff gibt zu bedenken, dass die Mitglieder des Ortsrates unter Druck gesetzt werden, da das jetzt schon vorliegende Dokument zu diesem Projekt über 3000 Seiten umfasse. Es sei nicht möglich, sich in der kurzen Zeit in alle Details einzuarbeiten.

 

Herr Missy ergänzt, es handele sich vorerst lediglich um die Änderung des Flächennutzungsplans und noch nicht um einen Bebauungsplan oder eine Baugenehmigung. Alle Gremien würden umfangreich über den Vertragsstand informiert, da am Ende der Stadtrat über den Vertrag beschließen müsse.

 

Herr Rippel weist nochmals auf die Sondersitzung hin, welche die Möglichkeit bieten solle, sich umfangreich mit der Thematik auseinanderzusetzen.  Bei allen juristischen Fragen werde die Stadt bezüglich eventueller Amtshaftung im Zusammenhang mit dem Projekt durch Herrn Prof. Dr. jur. Willy Spannowski beraten. Er sei ein anerkannter Experte für das Bauplanungsrecht und ehemaliger Richter für Amtshaftung am OLG RLP.

 

ORM Wöhr fragt nach einer eventuellen Radon-Belastung des Geländes.

 

Herr Missy erläutert, dass das Land bisher keine entsprechenden Erkenntnisse habe und deshalb auch kein Radon-Gutachten verlangen würde.

 

Herr Ernst erläutert das bisherige Verfahren zur Überwachung der Altlasten und deren Entsorgung. Auch ihm lägen bisher keine Erkenntnisse über eine Radon-Belastung vor.

 

ORM Maurer fragt nach dem bisherigen Umgang mit den kontaminierten Böden.

Herr Missy erklärt, dies sei in der Hand des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA), welche die Altlastenentsorgung überwache. Die Stadt wird im Rahmen der genannten Vertragswerke mit dem Investor auch entsprechende Gutachten zur Altlastenentsorgung einfordern.

 

 

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Beschluss:

  1.                  Es wird die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der  beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung beschlossen.
  2.                  Die Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes „Westlich des Forums, Teilbereich 1, 1.BA“ wird beschlossen. Die Begründung inkl. Anlagen wird gebilligt.
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Abstimmungsergebnis:

zurückgestellt für die am 17. Dezember 2024 terminierte  Sondersitzung

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ratsinfo-homburg.ego-saar.de/allris-publicto020?TOLFDNR=1023004&selfaction=print