17.06.2025 - 4 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Einric...

Beschluss:
abgelehnt
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Frau Puchner erläutert, dass man die bestehende Satzung über die Einwohnerfragestunde, welche nur für den Stadtrat gelte, ändern müsse, sofern die Ortsräte

auch die Möglichkeit erhalten sollten, eine Einwohnerfragestunde durchzuführen.

Zum Beschluss einer Satzung sei nur der Stadtrat berechtigt. Zum Verfahren erläutert sie, dass die Einwohner ihre Frage vorab an den Ortsvorsteher richten

müssten, damit dieser die Frage in der Sitzung beantworten könne. Fragen dürften sich nur auf Selbstverwaltungsangelegenheiten beziehen, somit dürften Fragen beispielsweise zu Straßenverkehrsregelungen als Auftragsangelegenheit

nicht zugelassen werden. Eine Diskussion mit den Einwohnern in der Sitzung zu

beginnen, sei unzulässig. Lediglich die Beantwortung der Frage sei erlaubt.

 

ORM Filler fragt, ob Herr Morsch im Vorfeld unpassende Fragen ablehnen müsste. Und falls man die Änderung ablehnen sollte, gäbe es keine Einwohnerfragestunde im Ortsrat.

 

Frau Puchner erläutert, die Beschlussvorlage sei lediglich der erste Schritt, sodass sich die Ortsräte dieses Instruments bedienen könnten, aber nicht müssten. Dies müsste dann jeder Ortsrat für sich entscheiden. Bisher hätten alle Ortsräte abgelehnt.

 

ORM Bonaventura merkt an, die Erwartungshaltung der Bürgerinnen und Bürger seien höher. Er ginge davon aus, dass Fachleute aus der Abteilung dann nicht an den Sitzungen teilnehmen würden und sich der Ortsvorsteher die Antwort einholen müsste.

 

Frau Puchner bejahte dies, hier müsse der Ortsvorsteher tätig werden.

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Beschluss:

Die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde im Stadtrat der Kreisstadt Homburg vom 28. März 2012 wird beschlossen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig abgelehnt mit einer Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen)

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