04.06.2025 - 6.1 Übertragung bestimmter Geschäftszweige auf die ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss:

Die Übertragung bestimmter Geschäftszweige an hauptamtliche Beigeordnete gemäß § 63 Abs. 3 KSVG wird wie folgt beschlossen:

 

Dezernat I (Oberbürgermeister)

Koordination, Wirtschaft, Finanzen, Umwelt und Recht

 

Dezernat II (Bürgermeister)

Bauen und Stadtentwicklung

 

Dezernat III (2. Hauptamtlicher Beigeordneter)

Öffentliche Ordnung, Frauen, Soziales, Bildung und Sport

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Abstimmungsergebnis: einstimmig bei einer Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen)

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Anlagen zur Vorlage

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