18.11.2025 - 6.2 Prüfergebnis zu: "Antrag der SPD-Fraktion: Sand...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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OV Wagner unterrichtet, die Stellungnahme von Herrn Bomke, vermutlich im Auftrag von Herrn Missy sei, dass nach Überprüfung der örtlichen Gegebenheiten der Sandweg als Allgemeines Wohngebiet und nicht als Mischgebiet einzustufen sei, da eine konstante Durchmischung von Wohnen und Gewerbe nicht vorzufinden sei. Es seien vorzugsweise nur Nutzungen vorhanden, welche gemäß § 4 BauNVO zulässig oder ausnahmsweise zulässig seien.

 

Hierzu zählten:

„(2) Zulässig sind

-  Wohngebäude,

-  die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetriebe,

-  Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.

(3) Ausnahmsweise können zugelassen werden

-  Betriebe des Beherbergungsgewerbes,

-  sonstige nicht störende Gewerbebetriebe,

-  Anlagen für Verwaltungen,

-  Gartenbaubetriebe,

-  Tankstellen.“

 

Schulen fielen unter Gemeinbedarfseinrichtungen (z. B. Bildungs- oder Sozialeinrichtungen). Diese seien in einem Allgemeinen Wohngebiet häufig nur dann zulässig, wenn sie mit dem Charakter des Gebiets vereinbar seien und keine erheblichen Störungen (etwa Lärm oder zusätzlichen Verkehr) verursachten.

Sporteinrichtungen fielen ebenfalls unter Gemeinbedarfseinrichtungen und könnten unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein. Wesentliche Kriterien für die Zulässigkeit hingen dabei von der Art der Sporteinrichtung (kleine oder große Sportanlagen) sowie vom Nachbarschutz ab.

 

OV Wagner ergänzt, es seien Fehler gemacht worden. Man hätte vor zwei bis drei Jahren, als die Angelegenheit aufgeschlagen sei, den Weg vor Gericht beschreiten müssen. Es habe jedoch weder ein Verfahren noch ein Urteil gegeben. Man habe dies im Sportverein erneut angestrebt und wolle die Angelegenheit an einen Rechtsanwalt weitergeben. Er werde das Prüfergebnis an die Mitglieder weiterleiten. Vor etwa zwei Wochen habe der Oberbürgermeister mündlich mitgeteilt, dass Veranstaltungen 14tägig von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr stattfinden können.

 

 

ORM H. Breit merkt an, bzgl. der Anwohnerin könne man auch Vergleiche kündigen und könne sich neu zusammensetzen. Er fragt, wo die Messprotokolle seien.

 

OV Wagner sagt, diese sollen bei der OPB sein, da habe er allerdings Zweifel.

 

ORM H. Breit ergänzt, hier müsse man überprüfen ob es Messfehler gebe. Vielleicht komme der Verein an diese Protokolle, um zu überprüfen, ob eine qualifizierte Messung durchgeführt wurde.

 

ORM Bentz sagt, während der Bierwanderung habe die Stadt dauerhaft die Lautstärke gemessen.

 

ORM Suttner ergänzt, er bezweifle diese Messung, die die Stadt durchgeführt habe.

 

ORM M. Breit sagt, dass Ruhezeit erst ab 22:00 Uhr sei, nicht 21:00 Uhr.

 

OV Wagner führt fort, die Leute, die dort gebaut haben, müssten unterschreiben, dass diese sich nicht an dem Sportbetrieb stören würden.

 

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