17.11.2025 - 6.5 Prüfergebnis zu: "Antrag der SPD-Fraktion: Dorf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.5
- Gremium:
- Ortsrat Bruchhof-Sanddorf
- Datum:
- Mo., 17.11.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- 100 - Hauptabteilung
- Bearbeiter:
- Vanessa Hemberger
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
OV Morsch erläutert, die Stellungnahme von Herrn Baumann (Jurist im Bauamt) sei, dass für die Beantragung der Fördermittel die entsprechende Stelle bei der Kämmerei (Herr Thomas Müller) zuständig sei. Dieser habe den Förderantrag bearbeitet und mittlerweile eingereicht. Klar sei, dass noch Unterlagen nachgereicht werden müssten. In diesem Zusammenhang habe er einen Gestattungsvertrag aufgesetzt, durch welchen die Stadt berechtigt sei, auf einem fremden Grundstück ein Dorfgemeinschaftshaus zu errichten. Dieser Vertrag sei zusammen mit einer Gebührenfestlegung von beiden Vertragspartnern (SV Bruchhof-Sanddorf und Stadt) unterschrieben, mit dem Fördermittelgeber abgestimmt und dem Antrag beigefügt worden.
Ergänzend zu den Ausführungen von Herrn Baumann gebe die Stellungnahme von Herrn Müller (Kämmerei) aus zuwendungsrechtlicher Sicht noch folgende Informationen wieder: In Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium sei der Antrag gestellt und gleichzeitig der vorzeitige Maßnahmenbeginn beantragt worden, die Eingangsbestätigung des Antrages liege vor. Wie Herr Baumann bereits ausgeführt habe, sei zum Zeitpunkt der Antragstellung klar gewesen, dass noch Unterlagen nachgereicht werden müssten. Konkret handele es sich um die Haushaltsunterlage Bau (HU Bau), die bereits in Auftrag gegeben worden sei und nach Fertigstellung nachgereicht werde. Sollten weitere ergänzende Unterlagen seitens des Ministeriums benötigt werden, würden die Stadt als Zuwendungsnehmer entsprechend aufgefordert. Im Rahmen der Abstimmung zwischen Bürgermeister Rippel und dem Ministerium sei darauf hingewiesen worden, dass mit einem Bewilligungsbescheid und/oder der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns voraussichtlich im ersten Quartal 2026 zu rechnen sei.
