24.11.2025 - 7 Neubau eines 7-Familien-Wohnhauses, Friedhofstr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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ORM Böwendorf berichtet, dass am 28. Oktober 2025 Gespräche mit der Thamke GmbH und den betroffenen Anwohnern stattgefunden hätten. Man wolle eine Lärmreduzierung erreichen. In den neuen Plänen sei nicht alles aufgeführt. Es gehe um eine Reduzierung der Fensterflächen und des Balkons im Obergeschoss. Die Tiefgaragenausfahrt solle überdacht werden. Das Tor solle ein Leichtlauf-Tor sein bzw. es werde keines geben. Darüber hinaus werde ein Sichtschutzzaun und ein begrenzender Wall hinter dem Haus errichtet. An der Grundstücksgrenze verlaufe eine Druckleitung der Stadtwerke Homburg direkt zu den Wasserspeichern auf dem Schlossberg, diese dürfe man nicht überbauen. Es werde noch ein Wasserschutzgutachten erstellt.

 

Herr Thamke berichtet, dass ein Angebot zur Erstellung eines Gutachtens vorliege. Dieses werde erst nach Erteilung der Baugenehmigung erstellt. Es sei keine Voraussetzung für die Baugenehmigung. Ein Lärmschutzgutachten gebe es nicht. Man wolle nicht gegen die Menschen arbeiten, sondern die Bedenken ausräumen. Das Licht der Fahrzeuge, wenn diese in die Tiefgarage fahren, werde man blockieren, damit es die Nachbarn nicht störe.

 

ORM Böwendorf erkundigt sich, wie weit die Absprachen mit der UBA seien.

 

Herr Thamke erklärt, dass es nur um das Einfügen gehe. Er investiere jetzt freiwillig zusätzliche 60.000 € bis 70.000 €.

 

ORM Böwendorf erklärt, dass die Anwohner unglücklich seien wegen einer Hecke, die abgestochen und durch einen Sichtschutzzaun ersetzt werden solle. Darüber hinaus sei das Haus in einer S-Kurve geplant. Dort sei ein Gefälle, wo Fahrräder aus dem Wald kämen und die Friedhofsausfahrt. Sie schlägt den Bau der Tiefgarage an der Stirnseite vor oder alternativ den Einbau eines PKW-Aufzuges.

 

Herr Thamke erläutert, dass die Hecke zur Hälfte auf dem Grundstück liege. Auf dem Nachbargrundstück könne diese weiter gedeihen. Für die anderen Verkehrsteilnehmer trage er nicht die Verantwortung. Die Länge vor dem Haus reiche nicht aus, um die Tiefgarage zu errichten. Ein PKW-Aufzug sei schlichtweg zu teuer.

 

ORM Emser interessiert sich für die Höhe und die Breite des geplanten Walls.

 

Herr Thamke erklärt, dieser solle so gebaut werden, dass die Lichter anfahrender Fahrzeuge nicht bei den Nachbarn in die Fenster scheinen würden. Hierzu werde Erdreich aufgeschüttet und bepflanzt. Der Wall werde aufgrund der Druckleitung der Stadtwerke jetzt ein Stück weiter vorne gebaut als ursprünglich geplant.

 

ORM Böwendorf erklärt, dass die Einwohner nach wie vor der Meinung seien, dass das Bauvorhaben sich nicht einfüge.

 

Herr Thamke erläutert hierzu, dass man zur Beurteilung des Einfügens das gesamte Gebiet bewerten müsse. Das geplante Gebäude sei nicht höher als die umliegenden Häuser. Man habe diese vermessen und sei den Anwohnern bereits entgegengekommen.

 

ORM Diener erkundigt sich nach der von den Anwohnern vorgebrachten Grundwasserproblematik und der Versickerungsfläche und ob durch Wasser eine Gefahr für andere Häuser bestehe.

 

Herr Thamke führt aus, dass bei jedem Haus eine Versickerung eingebaut werde. In Erbach beispielsweise habe man für das Regenwasser in einer Zisterne eingebaut, in welcher dieses gesammelt werde. Der Grundwasserspiegel sei hier niedrig. Es werde genau festgelegt, wo das Grundwasser stehe und wie gebaut werden müsse, damit der Grundwasserspiegel nicht beeinflusst werde. Es werde ein Gutachten erstellt, welches vorgebe, wie gebaut werden müsse, dass der Natur und der Umwelt und auch dem Haus nichts passiere. Gebaut werde mit wasserdichtem Beton. Man bekomme Maßnahmen aufgetragen, beispielsweise eine Zisterne. Das Wasser vom Haus werde in den Kanal abgeführt. Der Grundwasserspiegel ändere sich durch den Bau des Gebäudes nicht.

 

ORM Emser erkundigt sich nach der Drainage des Hauses.

 

Herr Thamke erklärt, dass das Wasser dann versickern müsse, eine Einleitung einer Drainage in den Kanal sei nicht erlaubt. Die Drainage sorge lediglich dafür, dass außen am Haus kein Wasser stehe.

 

ORM Maurer befürchtet, dass der Grundwasserspiegel steige, wenn dort ein Haus gebaut werde.

 

Herr Thamke berichtet, dass der Grundwasserspiegel an der Stelle bei etwa 12 m bis 15 m sei. Die Umwelt werde durch die Baumaßnahmen nicht beeinträchtigt. Maßgeblich für das Einfügen sei das gesamte Gebiet und nicht nur diese Straße, beziehungsweise die beiden Nachbarhäuser. Das Flachdach auf dem Haus werde bleiben. Ein Satteldach käme nicht in Frage. Es handele sich am Ende um Eigentumswohnungen und werde eine Eigentümergemeinschaft geben. Er selbst und seine Firma hätten nach der Fertigstellung nichts mehr mit dem Haus zu tun.

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Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen bei

8 Ja-Stimmen (1 CDU, 2 SPD, 2 Bündnis 90/Die Grünen, 2 BFH, 1 FWG)

1 Gegenstimme (CDU)

2 Enthaltungen (CDU)

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Anlagen zur Vorlage

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