19.11.2025 - 4 Antrag der SPD-Fraktion: Prüfantrag zur Möglich...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Reiskirchen
- Gremium:
- Ortsrat Reiskirchen
- Datum:
- Mi., 19.11.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 100 - Hauptabteilung
- Bearbeiter:
- Janina Siegfried
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
OV Ecker berichtet von der stattgefundenen Ortsvorsteherbesprechung gemeinsam mit BM Rippel. Er habe die Thematik in der Besprechung angesprochen. Die Zeitschiene sei vom Bund vom 10.11.2025 bis 15.01.2026 gesetzt. Laut BM Rippel würde, wenn überhaupt, nur das Waldstadion sowie das Sportzentrum Erbach gemacht werden.
Weiterhin habe er vom Sportamt vor 2 Wochen die Auskunft erhalten, dass eine Zusammenkunft mit allen interessierten Vereinen erfolgen solle. Dies sei bislang nicht geschehen. Seiner Meinung nach sei der Antrag für das Bürgerzentrum Reiskirchen berechtigt, allerdings sehe er wenig Chancen.
ORM Feix erwähnt, das Sondervermögen Infrastruktur sei vom Bund zwar explizit für Sportvereine aufgezogen worden, allerdings habe er durch verschiedene Quellen schon gehört, dass es scheinbar auch für andere Vereine zur Verfügung gestellt werde. Dass die Mittel daher nur für das Sportzentrum Erbach und das Waldstadion zur Verfügung gestellt würden, über diese Brücke gehe er noch nicht. Außerdem seien im Haushalt Mittel für das Waldstadion festgelegt worden. Die Frage sei, ob auch kulturschaffende Vereine berücksichtigt werden oder ob es vielleicht noch andere Fördertöpfe gebe. Daher wolle er den Prüfauftrag an die Stadtverwaltung stellen, um dies zu erfahren.
OV Ecker befürwortet den Antrag, jedoch sagt er, die Zeitschiene sei knapp. Eine Woche sei bereits verstrichen, bis zum 15.01.2026 sei es nicht mehr weit und um die Weihnachtszeit werde kaum gearbeitet.
Beschluss:
Die Stadtverwaltung wird um folgende Prüfung gebeten:
- Prüfung der Rechtslage, ob und unter welchen Voraussetzungen Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur (Sondervermögen Infrastrukturfonds) oder vergleichbaren Programmen verwendet werden dürfen, um kulturschaffenden Vereinen, insbesondere dem Bürgerverein Reiskirchen, Mittel für Instandhaltungs- oder energetische Sanierungsmaßnahmen am vereinseigenen Bürgerzentrum zur Verfügung zu stellen.
- Falls eine solche Nutzung zulässig ist, bittet der Ortsrat die Stadtverwaltung um Festlegung von Kriterien, Antragsverfahren, Förderhöhen, Förderzwecken (z. B. Dach-, Fenster-, Heizungstechnik, Wärmedämmung, barrierearme Zugänge), Förderquoten und Verwendungsnachweis.
- Prüfung von möglichen Ausschluss- oder Priorisierungsregelungen, Transparenz- und Kontrollmechanismen sowie Berücksichtigung von Gemeinwohl- und Vereinsförderungszielen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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167,9 kB
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