22.01.2026 - 4 Haushalt 2026

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Seger erläutert den Haushalt 2026 anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen und folgenden Eckdaten:

1.

Ergebnishaushalt

 

a.

Erträge (keine Abgabenerhöhungen)

101.410.150 EUR

b.

Aufwendungen (bilanzielle Abschreibungen 9,2 Mio. EUR)

117.187.000 EUR

c.

Ergebnis laufende Verwaltung

-15.776.850 EUR

d.

Finanzerträge (HPS-Ausschüttung 1 Mio. EUR)

1.604.150 EUR

e.

Zinsen

4.331.000 EUR

f.

Finanzergebnis

-2.726.850 EUR

g.

Jahresergebnis

-18.503.700 EUR

 

 

 

2.

Finanzhaushalt

 

a.

Einzahlungen

101.741.650 EUR

b.

Auszahlungen (gemindert um vorgezogene BKZ ca. 2 Mio. EUR)

110.134.100 EUR

c.

Saldo laufende Verwaltung

-8.392.450 EUR

d.

Investive Einzahlungen

7.289.215 EUR

e.

Investive Auszahlungen

26.563.360 EUR

f.

Investitionskredite (davon Sonderkredite 17.314.967 EUR)

19.274.145 EUR

g.

Tilgung Investitionskredite

3.057.500 EUR

h.

Saarlandpakt-Quote (Rückführung Liquiditätskredite)

1.272.115 EUR

i.

Liquiditätskreditbedarf (Summe aus c. und g.)

11.449.950 EUR

 

 

 

3.

Sonderkredite

 

a.

Kita/KiGa (Jägersburg, Erbach, Kirrberg)

621.000 EUR

b.

rentierliche Maßnahmen (Energiespeiche BBH)

401.467 EUR

c.

Feuerwehr (u.a.TLF 4000, GW-L Einsatz Kfz; Hallenausbau FW Jägersburg; FW-Haus Einöd)

1.838.500 EUR

d.

Schulen (Sonnenfeld, FGTS, Container)

3.919.000 EUR

e.

Investive Pflichtaufgaben (EDV, BBH, Friedhöfe)

2.259.500 EUR

f.

Infrastruktur Verkehr (Rathausvorplatz, Obere u. Untere Allee, Am Ohligberg, Lagerstraße, Schlossberghöhenstraße, Grünewaldstraße, In den Rohrwiesen, Ostring, etc.)

3.270.500 EUR

g.

Gigabitausbau

5.000 EUR

h.

Waldstadion

5.000.000 EUR

 

 

 

4.

Markante Eckdaten

 

a.

Finanzausgleich (Vorjahr 24,650 Mio. EUR – 4,675 Mio. EUR)

19,9 Mio. EUR

b.

Kita-Zuschüsse (Vorjahr 2,9 Mio. EUR + 800 TEUR)

3,7 Mio. EUR

c.

Kreisumlage (Vorjahr 37,6 Mio. EUR + 5,6 Mio. EUR)

43,2 Mio. EUR

d.

Infrastrukturhilfen Bund (LuKIFG)

21,8 Mio. EUR

e.

Zulässiger struktureller Fehlbetrag § 8 (5) SPaktG

-5,1 Mio. EUR

f.

Zulässiger Investitionskredit (Landesverwaltungsamt)

2,6 Mio. EUR

g.

Kassenkredit (Einheitskasse)

43,0 Mio. EUR

h.

Restschuld Investitionskredite (inclusive Kredit 2024)

84,3 Mio. EUR

 

Frau Seger fasst die für Einöd vorgesehenen Maßnahmen zusammen. Für die Feuerwehr seien im Haushalt Mittel für Duschen und Umkleiden eingestellt. Zudem sei eine neue Maßnahme in Höhe von 200 T. € vorgesehen.

 

OV Schuberth erkundigt sich, ob es sich hierbei um den Um- und Ausbau des Feuerwehrhauses handele. Dies betreffe das Feuerwehrhaus in Einöd. Er äußert, dass er sich gewundert habe, da gleichzeitig darüber diskutiert werde, ob an anderer Stelle ein Neubau erfolgen oder eine Zusammenlegung stattfinden solle. Offenbar sei jedoch angedacht, das Feuerwehrhaus im Ort weiterhin zu nutzen.

 

ORM Niepagen erklärt, dass es sich hierbei um kurz- und mittelfristige Maßnahmen handele, die dringend erforderlich seien.

 

Frau Seger bestätigt dies und führt weiter aus, dass für die FGTS Einöd ein Gerätehaus für Fahrzeuge sowie Sitzgelegenheiten vorgesehen sei. Im Bereich der Grundschule Einöd seien mehrere Maßnahmen zur energetischen Sanierung geplant. Zum einen betreffe dies den Innenausbau der Grundschule, für den Altbau stünden noch Restmittel zur Verfügung, mit denen begonnene Maßnahmen fertiggestellt werden sollten. Darüber hinaus seien für die energetische Sanierung 100 T. € sowie weitere 700 T. € im Haushalt eingestellt.

 

OV Schuberth fragt nach, ob diese Maßnahmen im Jahr 2026 im Rahmen des Investitionsprogramms umgesetzt werden sollen.

 

Frau Seger erläutert, dass die Mittel im Haushalt 2026 eingestellt seien. Sofern eine Genehmigung erteilt werde, stünden diese Mittel zur Verfügung. Teilweise werde mit Maßnahmen bereits begonnen, andere würden bis 2027 fortgeführt.

Weiterhin sei für die Grundschule die Neugestaltung des Schulhofgeländes vorgesehen. In diesem Zusammenhang solle auch eine Anfrage bezüglich einer Mauer berücksichtigt werden. Hierfür seien 150 T. € eingestellt. Zudem sei ihr mitgeteilt worden, dass im Rahmen der Erneuerung der Ortsdurchfahrt die Beleuchtung neugestaltet werden solle. Hierzu gebe es allgemeine Haushaltspositionen in Höhe von 200 T. €, wobei sie nicht sagen könne, welcher Anteil konkret auf Einöd entfalle.

Für den Klettersteig Guldenschlucht liege ein Gutachten vor, hierfür seien 15 T. € veranschlagt. Darüber hinaus seien in der laufenden Verwaltung für die Grundschule Einöd 60 T. € für die Elektroverteilung sowie für das Bürgerhaus Einöd 40 T. € für Sanierungsmaßnahmen eingestellt. Diese Mittel seien Ausgaben der laufenden Verwaltung und keine Investitionsmaßnahmen.

Bezüglich der Reaktivierung der Bahnstrecke sowie der Schaffung von Parkplätzen seien im Haushalt für das Jahr 2027 Mittel in Höhe von 1,5 Mio. € vorgesehen. Eine Gegenfinanzierung sei über LuKIFG-Mittel für Beeden, Schwarzenacker und Einöd im Bereich Infrastruktur, insbesondere für Parkplätze, geplant.

 

ORM Cenic fragt nach der Guldenschlucht und möchte wissen, wie viele Gelder bislang allein für Gutachten ausgegeben worden seien und weshalb nun noch ein weiteres Gutachten folgen solle.

 

Herr Willig teilt mit, dass bereits mehrere Gutachten erstellt worden seien, unter anderem zur Frage, ob die Realisierung eines Gehweges machbar sei. Man habe jedoch bislang nicht feststellen können, wie nachhaltig eine solche Maßnahme wäre und welchen Einfluss die Topographie auf den Weg hätte. Dies solle noch geklärt werden, da der Hang sowie das Tal mit der steilen Schlucht als zu instabil eingeschätzt würden. Das Bauen an sich sei nicht die Frage. Es solle jedoch auch eine langlebige Lösung geschaffen werden und hier habe er Bedenken. Es habe bereits Erdrutsche und Felsrutsche gegeben, zudem seien mehrere Bäume umgefallen. Der Baumbestand sei insgesamt instabil. Er wolle diese Punkte geklärt wissen, bevor man die Guldenschlucht herrichte. Daher strebe er ein geologisches Gutachten an, das auch den Baumbestand berücksichtige. Es bringe nichts, die Schlucht begehbar zu machen, wenn dafür sämtliche Bäume gefällt werden müssten.

 

OV Schuberth fragt, ob festgelegt werde, dass wieder zurückgebaut werde. Der Ortsrat sei der Auffassung gewesen, dass man mit relativ geringem Aufwand einen Weg anlegen könne. Problematisch sei jedoch weniger die Herstellung des Weges gewesen als vielmehr die Frage der Sicherheit.

 

Herr Willig führt aus, die Sicherheit für die Personen, die die Schlucht durchwandern wollten, stehe an erster Stelle, ebenso die Sicherheit im Hinblick auf die Einrichtung der Schlucht.

 

OV Schuberth merkt an, dies könne er akzeptieren, sodass kein Risiko eingegangen werde. Zudem habe es vor Kurzem einen Erdrutsch in der Webenheimerstraße gegeben. Wie der Weg letztlich bebaut werde und wie aufwendig dies sei, sei eine andere Frage.

 

Herr Willig ergänzt, man habe in diesem Zusammenhang auch eine alternative Wegeführung besprechen können.

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Beschluss:

Für das Haushaltsjahr 2026 werden die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan mit dem Stellenplan, den dazugehörigen Anlagen und das Investitionsprogramm beschlossen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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