15.01.2026 - 2 Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Vorsitzende verweist auf die noch stattfindende Bürgerinfoveranstaltung am 26.02.2026.

 

Frau Kirchner und Herr Müller erläutern den Sachverhalt anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen.

 

ORM Leiner fragt, ob die Altbestände der Kanalisationen mit eingeflossen seien.

 

Herr Müller antwortet, die Kanalisation sei in dem Modell nicht berücksichtigt worden. Man habe hier das Worst Case Szenario betrachten wollen und habe daher 100-jährige und 1.000-jährige Ereignisse modelliert. Die Kanalisation sei lediglich auf 5-jährige Ereignisse ausgelegt.

 

ORM Leiner möchte wissen, ob die Kanalbefüllung bezogen auf die Fließgeschwindigkeit im Kanal mit eingeflossen sei. Es habe Gebiete gegeben, in denen der Kanal zu klein gewesen sei. Diesen habe man vergrößert, daraufhin habe jedoch die Fließgeschwindigkeit abgenommen, was zu Verstopfungen geführt habe.

 

Herr Müller erläutert, die Kanalisation sei nicht berücksichtigt worden. Man habe allerdings Maßnahmenempfehlungen zur Optimierung der Einlaufsituation abgegeben, wenn festgestellt worden sei, dass sich bei gewissen Straßenabschnitten extrem viel Wasser gestaut habe.

 

ORM Schmitz merkt an, die Anzahl an versiegelten Flächen würde zunehmen, dies habe Auswirkungen auf den Kanal. Sie fragt, inwieweit dies berücksichtigt werde bzw. ob diesbezüglich eine regelmäßige Fortschreibung erfolge.

 

Herr Müller antwortet, solch ein Konzept müsse regelmäßig fortgeschrieben werden. Man habe versucht, alles was bisher geplant wurde, zu berücksichtigen. Was zukünftig geplant werde, müsse sodann ebenfalls berücksichtigt werden, dies sei sehr wichtig.

 

ORM Leiner fragt, wie es mit der versicherungstechnischen Komponente aussehe, wenn man alle Voraussetzungen erfüllt habe und es trotzdem zu einem Worst Case Szenario kommen würde.

 

Frau Kirchner erklärt, dies sei immer eine Versicherungsentscheidung. Aus der Erfahrung würden vor allem bei privaten Gebäuden die Absicherungsmaßnahmen, wie beispielsweise eine Rückschlagkappe, maßgeblich dazu beitragen, um Beiträge zu erhalten.

 

Frau Lippmann erläutert den Hochwasserpass. Man könne einen Sachverständigen einschalten, um zu erfahren, was effektive Schutzmaßnahmen für das eigene Haus seien. Man erhalte einen Pass, in welchem die relevanten Maßnahmen für das jeweilige Haus stünden. Dieser Pass könne für private Häuser über die Landesregierung gefördert werden. Aus der Erfahrung würde sich mit diesem Hochwasserpass meistens der Versicherungsschutz erhöhen.

 

OV Uhl bezieht sich auf den Berliner Wohnpark in Erbach. Die Tempelhofer Straße sowie die Charlottenburger Straße seien als sehr hoch gefährdet eingestuft. Diese Straßen seien essentiell, um das Gebiet mit einem Fahrzeug erreichen zu können, es gebe keine zweite Zufahrt. Er betont die Dringlichkeit der Thematik einer zweiten Zuwegung oder einer Notzuwegung und fragt, ob diese Problematik in dem Modell berücksichtigt wurde.

 

Frau Kirchner antwortet, dies sei berücksichtigt worden. Potentiell isolierte Objekte seien gesondert markiert und es seien Maßnahmenvorschläge enthalten.

 

OV Uhl regt an, dezentrale Veranstaltungen in den Ortsteilen durchzuführen.

 

Der Vorsitzende gibt zu bedenken, dass auch dezentrale Veranstaltungen in den Ortsteilen nicht dazu führten, dass jeder einzelne wisse, wie es direkt an seinem Privateigentum aussehe. Daher sei es wichtig, das Thema publik zu machen.

 

Frau Lippmann sagt, man könne eine Veranstaltung zum Eigenschutz und persönlichen Vorsorge für die einzelnen Ortsteile organisieren. Außerdem könne sie eine separate Karte mit den Maßnahmen für jeden Ortsteil drucken, damit der Ortsrat diese vor Ort aufhängen könne.

 

OV Uhl befürwortet dies.

 

 

 

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Beschluss:

Das Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes (HSVK) der Kreisstadt Homburg wird beschlossen.

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ratsinfo-homburg.ego-saar.de/allris-publicto020?TOLFDNR=1026948&selfaction=print