21.01.2026 - 6.1 Prüfergebnis zu: "Antrag der SPD-Fraktion: Prüf...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Die Vorsitzende erläutert das Prüfergebnis durch Herrn Braß. Dieses lautet:

„zum Prüfauftrag darf ich seitens der Kämmerei wie folgt Stellung nehmen:

Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen

(Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz - LuKIFG).

Die maßgebliche Regelung ist:

§ 3 Förderbereiche und Fördervoraussetzungen

(1) Die Mittel werden für Sachinvestitionen der Träger von Einrichtungen insbesondere folgender Infrastrukturbereiche bereitgestellt, sofern sie der Erfüllung von Landesaufgaben oder kommunalen Aufgaben dienen:

1. Bevölkerungsschutz,

2. Verkehrsinfrastruktur,

3. Krankenhaus-, Rehabilitations- und Pflegeinfrastruktur,

4. Energie- und Wärmeinfrastruktur,

5. Bildungsinfrastruktur,

6. Betreuungsinfrastruktur,

7. Wissenschaftsinfrastruktur,

8. Forschung und Entwicklung und

9. Digitalisierung.

Die der Stadt zugewiesenen Mittel von 1,8 Mio. EUR p.a. reichen aber schon nicht aus, um den städtischen Infrastrukturbedarf entsprechend auskömmlich zu finanzieren. Insoweit scheidet eine Förderung Dritter darüber hinaus aus.“

 

ORM Feix stellt fest, es sei nicht geprüft worden, ob es andere Mittel gebe. Dies sei jedoch Inhalt des Prüfauftrages gewesen. Daher sei der Prüfauftrag nicht vollumfänglich beantwortet worden, es gebe keine Aussage zu vergleichbaren Mitteln. Nach seinem Kenntnisstand seien jedoch auch Gebäude, wie beispielsweise das Bürgerzentrum Reiskirchen, wo unter anderem Ortsratssitzungen oder auch die Wahlen stattfinden würden, durch das Sondervermögen Infrastruktur bezuschussungsfähig, weil es dem kommunalen Wohlergehen zuspreche.

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