22.01.2026 - 3 Haushalt 2026

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Braß erläutert den Sachverhalt anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen und folgender Eckdaten:

 

1.

Ergebnishaushalt

 

a.

Erträge (keine Abgabenerhöhungen)

101.410.150 EUR

b.

Aufwendungen (bilanzielle Abschreibungen 9,2 Mio. EUR)

117.187.000 EUR

c.

Ergebnis laufende Verwaltung

-15.776.850 EUR

d.

Finanzerträge (HPS-Ausschüttung 1 Mio. EUR)

1.604.150 EUR

e.

Zinsen

4.331.000 EUR

f.

Finanzergebnis

-2.726.850 EUR

g.

Jahresergebnis

-18.503.700 EUR

 

 

 

2.

Finanzhaushalt

 

a.

Einzahlungen

101.741.650 EUR

b.

Auszahlungen (gemindert um vorgezogene BKZ ca. 2 Mio. EUR)

110.134.100 EUR

c.

Saldo laufende Verwaltung

-8.392.450 EUR

d.

Investive Einzahlungen

7.289.215 EUR

e.

Investive Auszahlungen

26.563.360 EUR

f.

Investitionskredite (davon Sonderkredite 17.314.967 EUR)

19.274.145 EUR

g.

Tilgung Investitionskredite

3.057.500 EUR

h.

Saarlandpakt-Quote (Rückführung Liquiditätskredite)

1.272.115 EUR

i.

Liquiditätskreditbedarf (Summe aus c. und g.)

11.449.950 EUR

 

 

 

3.

Sonderkredite

 

a.

Kita/KiGa (Jägersburg, Erbach, Kirrberg)

621.000 EUR

b.

rentierliche Maßnahmen (Energiespeiche BBH)

401.467 EUR

c.

Feuerwehr (u.a.TLF 4000, GW-L Einsatz Kfz; Hallenausbau FW Jägersburg; FW-Haus Einöd)

1.838.500 EUR

d.

Schulen (Sonnenfeld, FGTS, Container)

3.919.000 EUR

e.

Investive Pflichtaufgaben (EDV, BBH, Friedhöfe)

2.259.500 EUR

f.

Infrastruktur Verkehr (Rathausvorplatz, Obere u. Untere Allee, Am Ohligberg, Lagerstraße, Schlossberghöhenstraße, Grünewaldstraße, In den Rohrwiesen, Ostring, etc.)

3.270.500 EUR

g.

Gigabitausbau

5.000 EUR

h.

Waldstadion

5.000.000 EUR

 

 

 

4.

Markante Eckdaten

 

a.

Finanzausgleich (Vorjahr 24,650 Mio. EUR – 4,675 Mio. EUR)

19,9 Mio. EUR

b.

Kita-Zuschüsse (Vorjahr 2,9 Mio. EUR + 800 TEUR)

3,7 Mio. EUR

c.

Kreisumlage (Vorjahr 37,6 Mio. EUR + 5,6 Mio. EUR)

43,2 Mio. EUR

d.

Infrastrukturhilfen Bund (KuKIFG)

21,8 Mio. EUR

e.

Zulässiger struktureller Fehlbetrag § 8 (5) SPaktG

-5,1 Mio. EUR

f.

Zulässiger Investitionskredit (Landesverwaltungsamt)

2,6 Mio. EUR

g.

Kassenkredit (Einheitskasse)

43,0 Mio. EUR

h.

Restschuld Investitionskredite (inclusive Kredit 2024)

84,3 Mio. EUR

 

 

OV Uhl fasst die berücksichtigten Mittelanmeldungen des Ortsrates zusammen:

  •          Neue städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen im Ortskern Erbach.
  •          Barrierefreier Ausbau der B423-Unterführungen in Höhe Zunderbaum und Bosch. Diese stehe jedoch nur als Merkposition mit 0,00 € in 2026. Er fragt, ob man die Planung mit etwaigen Restmitteln anstoßen könne.
  •          Sanierung der Jugendverkehrsschule. Diese stehen im Investitionsplan mit einer Höhe von 150.000,00 €.
  •          Bau eines Spielplatzes in der ehem. Kaserne Bereich Saarstraße
  •          Sanierung des Parkplatzes neben der Filiale der Kreissparkasse Saarpfalz Ecke Dürerstraße/Berliner Straße.
  •          Aufwertung der Grünfläche in der Schongaustraße neben dem Kindergarten durch eine Boulebahn.

 

Im Investitionsprogramm 2026 stünden ebenfalls mehrere Maßnahmen für Erbach drin. Dies seien:

  •          Dachsanierung Kita Charlottenburger Straße.
  •          Sanierung der Grünewaldstraße. Hier verweist OV Uhl auf mögliche Ausbaubeiträge.
  •          Sanierung der Straße zwischen In den Rohrwiesen und Berliner Straße.
  •          Sanierung der Beleuchtung und Verkehrsfläche Ostring. Auch hier würden wahrscheinlich Ausbaubeiträge anfallen.
  •          Sanierung der Brücke über den Erbach im Schmalauweg.
  •          Energiespeicher am Sportzentrum Erbach.
  •          Photovoltaikanlage Kita Charlottenburg.
  •          Außenbeschattung an der Grundschule Langenäcker.

 

Herr Braß erläutert, der Haushalt basiere auf den Mittelanmeldungen der Fachämter. Die Anregungen der Ortsräte würden durch die Fachämter geprüft und anhand einer Prioritätenliste gemeldet werden.

 

OV Uhl sagt, er werde bei Amt 60 nachfragen wegen anderer Maßnahmen der Mittelanmeldung, welche nicht berücksichtigt wurden.

 

ORM Leiner fragt, ob die kommunale Wärmeplanung 2028 im Haushalt berücksichtigt werde.

 

Herr Braß verweist auf Frau Lippmann, diese sei federführend zuständig. Zu dieser Thematik werde es noch eine Veranstaltung geben. Im Moment gebe es noch keine speziellen Ansätze im Haushalt.

 

ORM Leiner möchte wissen, inwieweit die Installation der Wärmepumpe und der Energiespeicher im Sportzentrum Erbach kompatibel mit der kommunalen Wärmeplanung sei, damit es hinterher keine Probleme gebe.

 

Herr Braß antwortet, Träger des Sportzentrum Erbach sei die HPS GmbH, diese habe das Projekt begleitet. Es sei eine Begutachtung erfolgt und ein Planungsbüro habe begleitet. Weitere Details kenne er nicht.

 

ORM Burgard fragt, ob man die Höhe der Gewerbesteuereinnahmen begründen könne.

 

Herr Braß antwortet, die Grunddaten lägen lediglich dem Finanzamt vor.

 

ORM Burgard stellt fest, es handele sich wohl um einen Einmaleffekt. Dies bestätigt Herr Braß.

Weiterhin fragt ORM Burgard, bezogen auf die Ausbaubeiträge, wie der Sachstand zur Thematik einer Möglichkeit der Einführung von wiederkehrenden Beiträgen (WKB) im Saarland sei.

 

Herr Braß erläutert, es gebe 3 Abgabearten – Gebühren, Beiträge und Steuern.

Beiträge würden nach dem Vorteilsprinzip erhoben werden. Diese seien u.a. im Kommunalabgabengesetz (KAG) der Länder geregelt. Bei einer Ersterschließung zahle der Anlieger 90% der Kosten. Dies sei durch jahrzehntelange Rechtsprechung festgelegt. Je nach Höhe der Belastung der Straßen durch die Allgemeinheit regele sich die Beitragsbelastung für die Anlieger. Bei beispielsweise einer Hauptverkehrsstraße bestehe eine hohe Belastung durch die Allgemeinheit, daher würden für die Anlieger geringere Beiträge anfallen. Nach Bundesrechtsprechung gelte bei Bürgersteigen und Beleuchtungen eine 50% / 50% Regelung. Eine Oberflächensanierung beispielsweise werde in der Unterhaltung gemacht und es bestehe keine Beitragspflicht. Laut Beitragsrecht handele es sich allerdings nur dann um eine Oberflächensanierung, wenn diese nur die ersten 4 cm der Deckschicht betreffe. Alles was über die 4 cm hinausgehe, falle in die Wiederherstellung und somit dem Beitragsrecht bei. Hier habe man keine Wahlfreiheit, die Beiträge müssten erhoben werden. Das KSVG lasse mittlerweile zu, dass die Kommunen die Wahl haben, für Fahrbahnen keine Beiträge zu erheben. Allerdings befinde man sich seit 2020 im Saarlandpakt. Dort heiße es, man habe nach den Haushaltsgrundsätzen §§ 82 ff. KSVG die Pflicht, alles was man ausschöpfen könne, in der Reihenfolge Gebühren, Beiträge, Steuern und Kredite auszuschöpfen. Das KAG gebe zwar die Möglichkeit, WKB zu erheben. Hierfür sei ein örtlicher Zusammenhang erforderlich. In Rheinland-Pfalz habe man seit 2010 WKB eingesetzt. Jedoch sei in Rheinland-Pfalz die Gemeindestruktur anders als im Saarland. Bei einer möglichen Einführung der WKB würde man in Homburg mindestens 8 Abrechnungsgebiete haben. Für jedes dieser 8 Abrechnungsgebiete würden unterschiedlichen Beitragssätze für die WKB anfallen. Herr Braß sehe bei den WKB ein Vermittlungsproblem, da die Anwohner eines Abrechnungsgebietes für alle darin enthaltenen Straßen zahlen müssten. So könne der Fall eintreten, dass jemand 10 Jahre lang WKB zahle, es jedoch nie zu einer Sanierung der „eigenen“ Straße komme. Gegen die Einzelabrechnungen würde zwar oft mit den enorm hohen Kosten argumentiert werden, allerdings sei eine Verrentung auf 10 Jahre möglich. Die persönliche Meinung von Herrn Braß sei, dass bei den WKB der Bezug fehle, es sei schwierig, diese den Bürgern zu erläutern.

 

OV Uhl erklärt, in den Bundesländern Saarland, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein sei es den Kommunen freigestellt Ausbaubeiträge zu erheben. Auch habe man dort die Wahl zwischen einmaligen Beiträgen oder WKB. Für die Planbarkeit und Verausgabung seien die WKB besser, da man hier einen jährlichen Betrag habe. Die Einnahmeseite sei deutlich komplexer. Rheinland-Pfalz sei das letzte Bundesland, in welchem Ausbaubeiträge ohne Abstriche erhoben werden müssen. Alle restlichen Bundesländer hätten die Ausbaubeiträge durch landesgesetzliche Regelung abgeschafft. OV Uhl ist der Meinung, dies sei eine Debatte, welche auf Landesebene geführt werden müsse. Für sein Empfinden gehören die Ausbaubeiträge abgeschafft.

 

ORM Fernes gibt zu bedenken, dass der Rückstau bei Straßensanierungen möglicherweise dazu führe, dass Kosten für Bürger geschaffen werden, welche andernfalls nicht angefallen wären. Er sagt, wenn die obersten 4 cm der Deckschicht, welche unter die Oberflächensanierung fielen, rechtzeitig gemacht werden würden, könne man die Belastung für die Anwohner möglicherweise geringer halten.

Außerdem möchte ORM Fernes wissen, inwieweit die Anwohner bei der Entscheidung über die Art und Weise des Ausbaus beteiligt werden.

 

Herr Braß sagt, seines Wissens nach seien normalerweise Bürgerinformationen angedacht.

 

ORM Weber fragt, ob die Anwohner ebenfalls für Zusatzkosten durch eine schlechte Planung/ Schlechtleistung aufkommen müssten. Er bezieht sich auf die Sanierung im Ostring im letzten Jahr.

 

Herr Braß erwähnt, er könne keine verbindlichen Aussagen treffen, da er nicht der zuständige Ansprechpartner sei.

 

ORM Schmitz erwähnt eine Medieninfo von Frau Anke Rehlinger vom 02.12.2025, über ein Projekt betreffend quartiersbezogener Armutsbekämpfung.

 

OV Uhl wendet ein, er habe sich diesbezüglich bereits erkundigt, Erbach sei nicht berücksichtigt.

Darüber hinaus bittet OV Uhl die Verwaltung um Auskunft, ob Erbach ins Modellprojekt Zukunftsquartier der Landesregierung aufgenommen wurde. Falls nein, möchte er wissen, ob überhaupt ein Antrag gestellt wurde bzw. ob eine Aufnahme noch möglich sei.

 

Der Ortsrat bedauert sehr, dass einige wichtige Punkte der Mittelanmeldung Erbach nicht berücksichtigt wurden.

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Beschluss:

Für das Haushaltsjahr 2026 werden die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan mit dem Stellenplan, den dazugehörigen Anlagen und das Investitionsprogramm beschlossen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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