22.01.2026 - 4 Neuaufstellung Landesentwicklungsplan Saarland ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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OV Uhl erläutert, der Landesentwicklungsplan (LEP) lege den Planungsrahmen für jegliche Entwicklungen in unterschiedlichen Facetten der Stadt fest. Der letzte Plan sei aus dem Jahr 2006. Im Jahr 2023 habe es einen Erstentwurf mit zahlreichen Stellungnahmen gegeben. Der jetzige zweite Entwurf sei auf das Jahr 2030 gerichtet. Stellungnahmen würden noch bis zum 17.02.2026 abgegeben werden können. Dies sei auch über das Beteiligungsportal des Landes möglich. Der LEP beeinflusse die räumliche Entwicklung im Saarland stark und habe Auswirkungen auf die Kommunen, daher sei auch der Ortsrat gefordert Stellung zu nehmen. Im Geoportal sei der LEP abrufbar.

OV Uhl hebt die relevanten Punkte für Erbach hervor.

Alle Kommunen seien gefordert, sogenannte Wohnsiedlungsentwicklungskonzepte aufzustellen. Diese würden den Wohnbauflächenbedarf für einen 15-Jahres-Zeitraum festlegen. Damit gehe eine Strategie einher für den Umgang mit Baulücken sowie eine Baulandmobilisierungsstrategie, infolgedessen ein Wohnbauflächenpotenzial als Ergebnis festgelegt werde. Für Erbach heiße das, dass man sich laut des Wohnsiedlungsentwicklungskonzeptes in der Planung vom dritten Bauabschnitt Berliner Wohnpark verabschieden müsse, dieser solle perspektivisch entnommen werden. Dafür würden mehrere kleinere mögliche neue Wohngebiete geprüft werden. OV Uhl betont, er möchte diesbezüglich die politische Aussage festhalten, dass der Ortsrat Erbach darauf dränge, dass man in Erbach ein Neubaugebiet bekomme. Ebenfalls betont er, dass man auch an die Baulücken dringend heran müsse. Weiterhin erwähnt OV Uhl, im LEP sei ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept vorgesehen. Weiterhin gebe es Vorranggebiete für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen. Diesbezüglich sei in Erbach nichts Neues vorgesehen, es bleibe bei den bestehenden Gebieten. Auch gebe es neue Vorranggebiete regionale Grünzüge. Hiervon sei auch Erbach mit Teilen nördlich der Erbachaue betroffen. Laut LEP sollen hierbei Freiflächenphotovoltaikanlangen in regionalen Grünzügen explizit möglich sein. Der Ortsrat nimmt diesbezüglich Stellung und stimmt dem prinzipiell zu, betont jedoch, dass die Erbachaue und die Schmalauaue als Naherholungsflächen und landwirtschaftliche Vorrangflächen schutzbedürftig seien und man dort keine Freiflächenphotovoltaikanlangen haben wolle. Im Bereich Richtung Autobahn könne man dies gut umsetzen.

 

ORM Schmitz betont, sie sei der Meinung, dass der Achtungsabstand von 100 Metern zu Grünflächen weiterhin eingehalten werden solle und nicht zugebaut werden solle.

 

OV Uhl berichtet weiterhin, dass der Zentralitätsfaktor für Erbach im neuen LEP abgesenkt werde, wodurch deutlich weniger Wohnraumentwicklungsflächen zur Verfügung stünden. Dies halte er für falsch, da Erbach eine Zentralitätsregion sei.

Zum Thema Potenzialflächen Wohngebiete sagt OV Uhl, laut LEP sei zwischen der Berliner Straße und Im Winkel ein Vorranggebiet Grundwasserschutz vorgesehen. Dies habe jedoch zur Folge, dass dadurch eine mögliche Bebauung ausgeschlossen sei. Daher fordere der Ortsrat hier eine Rücknahme des Vorranggebietes Grundwasserschutz. Gleiches gelte ebenso nördlich des Friedhofs.

 

OV Uhl betont abschließend, diese Thematik sei für einen baurechtlichen Laien nur schwer zu leisten. Er bemängelt, es habe keine allgemeine Vorstellung gegeben, er habe lediglich 10 Minuten mit dem Bauamtsleiter Herrn Missy telefonieren können.

 

ORM Schmitz merkt an, im LEP sei die Umgehungsstraße B423 noch enthalten, die Stadt wolle dies aber aus dem LEP herausnehmen. Sie betont, wenn der Bundesverkehrswegeplan 2030 neu erstellt werde, solle die Umgehungsstraße B423 bitte nicht nochmal neu aufgenommen werden.

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Beschluss:

Der Stadtrat beschließt nachstehende Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Stadt im Aufstellungsverfahren des Landesentwicklungsplan des Saarlandes (zweiter Entwurf, Stand 2025)

Die Stellungnahme muss wie folgt geändert werden:

  1. Der Zentralitätsfaktor von Erbach, insbesondere aufgrund der hohen Arbeitsplatzdichte, wird erhöht.
  2. Die Überlagerung der Potentialfläche Berliner Straße und Im Winkel mit dem Vorranggebiet Grundwasserschutz wird zurückgenommen.
  3. Die Überlagerung der Potentialfläche nördlich des Friedhofs im Stadtteil Erbach mit dem Vorranggebiet Grundwasserschutz wird zurückgenommen.
  4. Die Vorranggebiete Regionale Grünzüge lassen prinzipiell Freiflächen Photovoltaik sowie Agri-Photovoltaik zu, allerdings wird dies im Bereich der Erbachaue und Schmalau abgelehnt.
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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen bei

11 Ja-Stimmen (5 CDU, 1 SPD, 1 FWG, 1 Die Linke, 3 AfD)

1 Nein-Stimme (1 Bündnis 90/Die Grünen)

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Anlagen zur Vorlage

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