05.03.2026 - 10 Zuwendung aus dem Budget des Ortsrates

Beschluss:
zurückgestellt
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OV Uhl berichtet, die Sitzbank an der Kirche St. Andreas sei aufgestellt.

 

ORM Anstäth-Fuchs merkt an, die Sitzbank sei bereits in guter Nutzung.

 

OV Uhl berichtet weiterhin, dass man noch eine weitere Bank beschlossen habe. Hier müssen sowohl die Anschaffungs- wie auch Aufstellungskosten aus dem Budget 2026 getragen werden.

Darüber hinaus teilt OV Uhl mit, er sei von Herrn Christian Ruppert, dem stellvertretenden Schulleiter der Grundschule Langenäcker kontaktiert worden. Diese würden für den 13. Mai 2026 ein inklusives Sportfest im Erbacher Sportzentrum, gemeinsam mit der Grundschule Luitpold sowie den beiden Förderschulen des Stadtgebietes, der Oberlin-Schule sowie der Siebenpfeiffer-Schule, planen. Dieses Sportfest solle im Hinblick auf die bevorstehenden Special Olympics stattfinden. Insgesamt würden 800 Kinder teilnehmen. OV Uhl sagt, er finde dies eine tolle und unterstützenswerte Sache und schlägt eine Zuwendung von rund 800,00 € vor. Man wolle heute jedoch noch keinen Beschluss fassen.

Betreffend eine Zuwendung für den Weihnachtsmarkt in Erbach erhalte man bis zur nächsten Sitzung Information über die entstandenen Kosten im Jahr 2025.

Weiterhin habe ihn eine Anfrage von Herrn Manfred Abel, dem 1. Vorsitzenden der Marinekameradschaft Homburg e.V. erreicht. Diese würden anlässlich ihres 70-jährigen Bestehens am 24. Oktober 2026 eine große Festveranstaltung im Saalbau feiern. Es sei bereits der OR Homburg bezüglich eines Zuschusses angefragt worden. Jedoch sei der Sitz des Vereins die Wohnanschrift des 1. Vorsitzenden und dieser wohne in Erbach. Daher dürfe der OR Homburg hier keine Zuwendung beschließen und Herr Abel habe sich an OV Uhl gewandt. OV Uhl sagt, er sei zwar gewillt dies zu unterstützen, jedoch müsse man bedenken, dass es sich um eine Veranstaltung handele, welche nicht in Erbach stattfinde.

 

Der Ortsrat diskutiert über die Sinnhaftigkeit der Regelung, dass ein Ortsrat nur einen Verein bezuschussen dürfe, welcher seinen Sitz im Gemeindebezirk habe und bemängelt die Regelung der Verknüpfung des Sitzes eines Vereins an die Wohnanschrift des 1. Vorsitzenden.

 

ORM Wagner merkt an, sofern keine Geschäftsstelle vorhanden sei, gelte die Wohnanschrift des 1. Vorsitzenden als Sitz des Vereines.

 

ORM Seitz und ORM Anstäth-Fuchs schlagen vor, die Marinekameradschaft könne sich künftig mehr in Erbach einbringen, beispielsweise mit einem Stand auf dem Erbacher Weihnachtsmarkt.

 

OV Uhl fasst zusammen, da noch Rücksprachen zu halten seien, wolle man heute keinen Beschluss fassen.

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