08.06.2026 - 5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Lebensmittelei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

a) Es wird die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung beschlossen.

b) Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Lebensmitteleinzelhandel Coeur“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung sowie die dazugehörigen Gutachten werden gebilligt

 

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Abstimmungsergebnis:

  1.      und b) jeweils einstimmig
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Anlagen zur Vorlage

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