Bitte denken Sie daran, dass folgende Voraussetzungen dabei erfüllt sein müssen: •Die Frage muss sich auf den Bereich der kommunalen Selbstverwaltung beziehen und kurz gefasst sein. Sie soll einschließlich ihrer Begründung drei Minuten nicht überschreiten. •Unzulässig ist eine Frage, die sich auf einen Tagesordnungspunkt der gleichen Sitzung bezieht oder eine Angelegenheit betrifft, die in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden muss. Die Tagesordnung wird i.d.R. eine Woche vor der jeweiligen Sitzung im Internet eingestellt. •Die Frage muss spätestens drei Arbeitstage vor der jeweiligen Sitzung eingereicht werden. •Sie können in jeder Fragestunde jeweils nur eine Frage stellen
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