04.07.2019 - 10.4 Vorsitzführung im Rechnungsprüfungsausschuss

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Vorsitzführung im Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 101 KSVG i. V. m. § 42 Abs. 3 KSVG wird den im Stadtrat vertretenen Parteien / Wählergruppen im Turnuswechsel nach Fraktionsstärke angetragen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig