04.07.2019 - 4 Verpflichtung der Ratsmitglieder

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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BM Forster verpflichtet die Ratsmitglieder gemäß § 33 Abs. 2 KSVG per Handschlag zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Ausübung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit.

Es folgt eine kurze persönliche Vorstellung der anwesenden Verwaltungsmitarbeiter der Leitungsebene.

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Anlagen zur Vorlage