12.09.2019 - 36.1 Teilnehmerkreis nichöffentliche Rats- und Aussc...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Die Vorsitzende weist darauf hin, dass gemäß KSVG zur Teilnahme am nichtöffentlichen Teil von Ausschuss- und Ratssitzungen nur Ortsvorsteher und ausschließlich im Vertretungsfall deren Stellvertreter berechtigt sind.

Nicht teilnahmeberechtigt sind Beauftragte sowie Ortsvertrauensleute und deren Stellvertreter.