23.09.2019 - 4 Verkehrssituation in Wörschweiler

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Der Ortsvorsteher berichtet, dass er heute noch versucht habe, mit Frau Baltes von der Straßenverkehrsbehörde Kontakt aufzunehmen, sie sei jedoch noch in Urlaub. Er habe aber herausgefunden, dass die Daten der verdeckten Verkehrszählung noch nicht vorliegen würden.

 

Der Büroleiter des Saarpfalz-Kreises habe ihm mitgeteilt, dass sich die UBA sowie die Straßenverkehrsbehörde momentan intensiv mit den Themen in Wörschweiler beschäftigen würden. Diese Themen seien insbesondere das Tempolimit in der Bierbacher Straße, die Nutzungsänderung in Bierbach und der Zustand der Brücke.

 

Man würden auf verschiedene Stellungnahmen von Polizei und dem Landesamt für Straßenwesen warten. Grundsätzlich hält man beim Kreis eine Geschwindigkeitsbegrenzung für LKW für zielführend.

 

Der Landrat habe vorgeschlagen, mit allen Beteiligten einen Ortstermin zu vereinbaren. Dieser werde - nach Befürwortung durch den Ortsrat - mit dem Landrat abgestimmt.

 

Der Ortsvorsteher habe sich auch den Fragen, die in der letzten Sitzung offen waren, angenommen:

1. Eine Verkehrsinsel sei nicht möglich, da diese von der Fahrbahnbreite abhängig sei. In der Bierbacher Straße sei diese Breite nicht gegeben.

2. Eine Sondergenehmigung für die LKW zum Fahren am Feiertag (hier 15.08.) sei nicht erteilt worden.

3. Die Brücke sei beim Landesamt für Straßenwesen in Prüfung. Allerdings werde dies bei einer Sondergenehmigung immer geprüft. Eine Sondergenehmigung werde nur erteilt, wenn die Brücke die Last auch aushalte.

 

ORM Conrad stellt die Frage, ob es sich bei den 30 km/h um die gesamte Bierbacher Straße handele, was der Vorsitzende bejaht.

 

ORM Keller merkt an, dass es in der letzten Sitzung schon so rüberkam, als seien die 30 km/h schon genehmigt und man warte nur noch auf die Schilder zum Aufstellen. Der Vorsitzende stimmt ihr zu, dies sei so gesagt worden, heute habe sich aber bei dem Gespräch herausgestellt, dass die letztendliche Bestätigung des Landesamtes für Straßenwesen noch ausstehe.

 

ORM Bollinger plädiert massiv für einen Beginn der 30 km-Zone vor der Brücke.

ORM Meisel stimmt ihm zu, da die Brücke auch nicht sehr breit sei.

 

ORM H. Guth findet es auch sehr sonderbar, dass auf der Brücke Niemandsland sei. Die Orts-Ende-Schilder stünden jeweils vor der Brücke (in Schwarzenacker und in Wörschweiler). Somit sei das Stück auf der Brücke außerhalb geschlossener Ortschaften und damit wären dort sogar 100 km/h erlaubt.

 

ORM Leiner kommt nochmals auf die Verkehrsinsel zurück. Er stellt die Frage, ob man die gesetzliche Grundlage von der Bemaßung für eine Verkehrsinsel haben könne. Er finde es zu einfach, nur zu sagen, die Straße sei nicht breit genug. Denn zum Beispiel in Ingweiler sei auch eine Verkehrsinsel, und dort seien die Straßenverhältnisse sehr eng.

 

Der Vorsitzende gibt am Ende zu bedenken, da man nun angefangen habe, könne es passieren, dass das LfS die Brücke einfach sperre, wenn an ihr etwas festgestellt werde. Dann müsse man sehr weite Wege in Kauf nehmen, was im Dorf für großen Unmut sorgen würde.